Wird der Schaden, den ein Familienangehöriger verursacht hat, nie von der Versicherung übernommen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Familie oder Verwandtschaft spielt hier (bei modernen Haftpflicht-Verträgen) i.d.R. keine Rolle mehr, die sog. "Verwandtenklausel" ist Schnee von gestern. Wichtig ist die Frage, ob man gemeinsam über einen Vertrag versichert ist, bzw. zum gleichen Haushalt gehört. Dein Bruder kam zu Besuch, hat also vermutlich einen eigenen Haushalt und evtl. eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Wenn dieser nun bei Euch schuldhaft und widerrechtlich einen (ersatzpflichtigen) Schaden anrichtet, ist der durch seine Versicherung gedeckt.

Diese Schäden sind in vielen AGB,s ausgeschlossen oder werden oft abgelehnt.

Mal ein paar Tatsachen & Zahlen : Anfang der 90ziger kommen auf jede Haftpflicht Police im Durchschnitt jeweils zwei "Verwandschaftsschäden",somit werden erste Einschnitte erhoben, sind ab da "Schäden innerhalb der ERSTEN BLUTSVERWANDSCHAFT" entweder ausgeschlossen oder eingeschränkt..Man wollte auf Grund der Flut solcher Schäden unentdeckter Versicherungsbetrug nicht mehr unterstützen ..ausserdem stiegen die Beiträge rasant an..Anfang 2000 wird dies alles wieder "reformiert" und so lassen in neuen Policen die meisten Versicherer Verwandschaftschäden wieder zu.Das hat mal locker nichts mit Frechheit zu tun, hätte man die Entwicklung nicht gestoppt, würden PHV´s heute das Doppelte kosten ..ah übringst ,wer zwei im Schnitt zwei Schäden viel findet auf eine Police sollte wissen ,das nur 48 % in Deutschland eine PHV besitzen !(Stand Herbst 2009!) In anderen Versicherungsformen ( Hausrat / Unfall / Rechtsschutz ) ist das Verwandschaftsverhältnis nicht unbedingt tragend bei Schäden, eher sogar von Vorteil ! Übringst : Vorreiter zum "Herausnehmen" Verwandtschaftschäden waren die Allianz & Huk in 1991, die damals den Löwenanteil der PHV`s inne hatten, dies hat sich aber zu 45 % geändert, d.h.dieser Anteil ist längst Geschichte ! HG DerMakler

Wenn z. B. Brüder eigene Hausstände haben, geht das bei Verträgen ab 1976 vorher galt die Verwandtenklausel immer

Ja, ist so, aber du kannst ja auch einen besten Freund angeben. Können die ja nicht Nachvollziehen. Mal davon abgesehen, dass es eine Frechheit ist...

netzotto  18.04.2010, 18:14

Das ist Versicherungsbetrug und keine Frechheit und ist strafbar.

Ghettokeks  18.04.2010, 18:16
@netzotto

Und wie bitteschön sollen die Raus bekommen ob mein Freund / Freundin bzw. Kumpel oder ein Verwandter den Schaden verursacht hat?!

netzotto  18.04.2010, 18:28
@Ghettokeks

indem die Leute irgendwann sagen. ja die hat mich gefragt und das wollte ich ja garnicht. Auf den Rest müstet ihr selber draufkommen

DerHans  18.04.2010, 18:35
@Ghettokeks

Das Dumme ist wegen einem Schaden von 50 € bist du pötzlich erpressbar. Versicherungsbetrug wird empfindlich bestraft.