Wir haben in unserem Badezimmer leider ein paar Bohrlöcher in den Fliesen hinterlassen. Wie hoch darf dafür der Abzug von der Kaution sein?

10 Antworten

Kommt auf die Anzahl der Löcher an. Bei einer "normalen" Anzahl darf der Vermieter nichts abziehen.

Hast du Massen hinterlassen, darfst du auch eine Neuverfliesung bezahlen.

Kosten für Austausch der Fliesen.

Wenn "paar" paar mehr sind, ggf. auch das neue Fliesen des Badezimmer

Ich persönlich finde einige Antworten hier überhaupt nicht hiflreich und schon mal gar so Kommentare wie "dich möchte ich als Mieter nicht haben", was soll der Quatsch? Ich denke, jeder hat schon mal in seinem Bad was zusätzlich verbohrt, wenngleich man natürlich versucht, den Dübel in die Fugen zu setzen.

Hierzu möchte ich allerdings mal sagen, dass wir in unseren neu gemachten Bädern gar keine Fugen mehr in dem Maße haben, dass man dort Dübel setzen kann, wir haben Fliesen der neueren Generation, wo bewusst nur ganz minimale Fugen sind, weil die eben mit der Zeit als erstes unansehnlich werden.

Du schreibst jetzt nicht, wie viele Löcher es sind, wie viele davon in den Fugen und wofür diese gemacht wurden. Wenn z.B. bei einer Wanne ein Griff fehlt, um besser aus der Wanne zu kommen bzw. Halt beim Aufstehen zu haben, ist es sicherlich keine abstruse Idee vom Mieter, dass er einen Griff angebracht hat, nur würde ich dann den Griff nicht mitnehmen, sondern im Bad verbleiben lassen.

Anders schaut es sicherlich aus, wenn ich unbedingt meine, z.B. Hängeschränke auf Fliesen aufhängen zu wollen oder eine Föhnhalterung, weil ich eine Föhnhalterung praktisch finde. und dafür Fliesen mit Bohrlöchern versehe.

Grundsätzlich aber gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Rechtsprechung, die es generell entweder verbietet, was im Bad anzubringen, was gebohrt werden muss, oder fordert, dass ich bei Auszug dann an den Stellen neu fliesen muss (wie soll das gehen) oder gar das Bad komplett neu fliesen muss, dass ist doch absurd.

Wir sind jetzt erstmals Vermieter in einem 2 Familienhaus und haben wie geschrieben die Bäder neu gemacht. Bewusst haben wir verschiedene, zu einem Bad gehörende Dinge, nicht einfach eingebaut wie Handtuch- und Toilettenrollenhalter, weil wir das mit dem 1. Mieter absprechen werden, wo er das hinhaben will. Des weiteren werden wir aber im Mietvertrag festschreiben, dass er weitere Anbringen mit uns absprechen muss, auch um eventuell handwerkliche Unterstützung zu geben, damit die Fliesen nicht beschädigt werden oder ob man nicht vielleicht eine andere Lösung findet, die keine Bohrung fordert, die wir finanziell mit unterstützen.

Für die Zukunft kann ich nur raten, vorher das abzusprechen und sich schrfitlich bestätigen zu lassen,dass eineAnbringung ok ist.



LoewieLoew  24.02.2017, 18:36

Ups, jetzt muss ich mich selber kommentieren, "dich möchte ich nicht als Mieter haben" bezog sich rein auf eine Antwort, die da sagte, "gibs die doch zu", sorry falsch gelesen. Neh, ich möchte auch keine Mieter haben, die mir Bohrlöcher auf Fliesen zugibsen und meinen, das ist dann ok :-()

Die Kosten für den Austausch der Fliesen. In die Fliesen darf man keine Bohrlöcher machen, sondern nur in die Fugen.