wir haben ein haus gekauft, notar auch unterschrieben.nun will das betreuungsgericht noch ein guthaben. kann jetzt noch was schief gehen schöne grüße ?

7 Antworten

Bitte die Frage konkretisieren:

Was hat das Betreuungsgericht mit dem Hauskauf zu tun und von was für ein Guthaben meinst Du?

Das Betreuungsgericht möchte prüfen, ob der für das Haus verinbarte Kaufpreis dem realen Marktwert entspricht. Es nimmt hier die Treuepflicht für die betreute Eigentümerin/Verkäuferin wahr, in dem es für die Betreute prüft, ob der Verkauf nicht zum Nachteil der Betreuten durch evtl. Verschleuderung des Hauses erfolgt.

Die Vollmacht der Tochter als Betreuerin für die Verkäuferin umfaßt offenkundig nicht die Veräußerung des Hauses ohne Zustimmung des Betreuungsgerichtes.; darauf hätte der Notar normalerweise achten und auch darüber belehren müssen.  

Stellt das Gericht fest, dass Kaufpreis und Gutachtenwert nicht zu sehr auseinderdriften, wird die Zustimmung zum Kaufvertag erteilt; falls nicht, muß neu verhandelt und beurkundet werden.


sorry, ja Gutachter.Der Dame der das Haus gehört hat ist nun im Pflegeheim.Die Tochter von der Dame war beim Notar dabei und hat auch mit unterschrieben. Nun möchte das Betreeungsgericht ein Gutachten haben

Was ist das Betreuungsgericht und wozu Guthaben ? Oder stehst du noch unter Vormundschaft ?


Warum Betreuungsgericht und welches Guthaben?