Wieviel darf ich als Azubi, im Zweitjob dazu verdienen und wieviel steuern müsste ich zahlen?

5 Antworten

Der Beitrag ist zwar alt aber: Was den Verdienst angeht kann ich zwar nichts sagen, jedoch möchte ich die Behauptung, man müsse den Ausbilder um Erlaubnis fragen, widerlegen! Dein Arbeitgeber kann dir einen Nebenjob NICHT verbieten! Du musst ihn lediglich in Kenntnis setzen. Dennoch gibt es einige Regelungen, an die man sich halten muss:

Zitat: (http://www.experto.de/b2b/personal/ausbildung/nebenjob-fuer-den-azubi.html) Nebenjob: Einschränkungen bei der Ausübung durch einen Azubi

Auch zusammen mit dem Nebenjob darf der Azubi die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschreiten. Diese legen fest, dass volljährige Azubis maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten dürfen, die auf 6 Werktage mit je 8 Stunden verteilt werden. Bei minderjährigen Auszubildenden liegt die Grenze bei 40 Stunden pro Woche.
Während des Urlaubs ist auch der Nebenjob tabu. Denn Ihre Azubis sind verpflichtet, den Urlaub für Erholungszwecke zu nutzen.
Ist der Azubi krank geschrieben, dann darf er seinen Nebenjob natürlich auch nicht mehr ausüben. Schließlich sollte er schnellst möglich wieder gesund werden. Zudem zahlen Sie ja die Vergütung weiter, während der Auszubildende für einen anderen Betrieb – ggf. sogar umfassender als sonst – arbeitet. Ausnahme: Wenn der Nebenjob dem Heilungsprozess nicht schadet, dann darf er trotz Krankschreibung ausgeübt werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Nebenjob eine völlig andere Tätigkeit ist als die im Ausbildungsberuf und in der Regel viel leichter zu verrichten ist.

wenn du dir einen 400€ job suchst, dürfte es keine probleme geben und steuern musst du auch nicht zahlen

Hi, soviel ich weiß - bin mir 99% sicher - darf man bis max. € 400,00 dazuverdienen (geringfügige Beschäftigung). Ist steuerfrei, denn Steuer und Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber. Aufgepaßt: Arbeitgeber muss mit Nebenjob einverstanden sein, denn sonst droht die Kündigung wenn er drauf kommt und auch wegen evtl. Kindergeld (Verdienstgrenze) auf- passsen. LG yorkie 55

bei einem Zweitjob bekommen die eltern dann kein Kindergeld mehr? ( nochmal vielen Dank für die schnell antwort)

@Tobi90

Da liegt die Verdienstgrenze (für beide Jobs!) etwa bei 7.600 EUR.

Achtung es ist folgendermaßen: du darfst soviele Nebenjobs haben wie du willst bzw. dein Arbeitgeber genehmigt (Wichtig: frag ihn vorher um Erlaubnis!), aber nur der ERSTE Job ist bis max. 400 € steuerfrei! Alle weiteren Nebenjobs mußt du zum Hauptjob dazurechnen und versteuern - egal wie viel oder wenig du dort verdienst! Das wissen die wenigsten, ist ja auch total ungerecht und bescheuert ... aber wen wundert's?? Beim Kindergeld gibt es eine Verdienstgrenze von 7.680€ im Jahr. Wenn du da drüberkommst, bekommen deine Eltern kein Kindergeld mehr. Allerdings muß man die Werbungskosten (920€) und die Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn abziehen!

die Frage mit dem Kindergeld wäre zu klären und auch der Arbeitgeber muß (während der Lehrzeit) damit einverstanden sein