Wie viel bezahlte Tage bekomme ich, wenn meine Schwiegermutter verstirbt?
Meine schwiegermutter ist am 08.05.2011 verstorben.mein mann und ich wollen zwecks beerdigung nach wuppertal fahrer (ca.560 km).mein chef will mir nur den 1 tag freigeben,andem die beerdigung stattfindet, aber dass schaffen wir nicht. alle anderen tage muss ich dann unbezahlt nehmen. ist das richtig? im verwandtschaftsverhältniss ist meine schwiegermutter doch 1 ten grades und somit stehen mir doch 2 oder 3 tage bezahlten frei zu. oder etwa nicht?
8 Antworten
Es gibt in diesem Fall keine gesetzliche Regelung.Wenn es einen anwendbaren Tarifvertrag gibt,gilt die in dem Manteltarifvertrag vereinbarte Regelung.Auch in den Tarifverträgen kann es unterschiedliche Regelungen geben.Ich habe hier einen Tarifvertrag Einzelhandel vorliegen,in dem wird unter anderem beim Tode eines Schwiegerelternteils dem Arbeitnehmer eine Freistellung von zwei Tagen von der Arbeit ohne Anrechnung auf den Urlaub und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zugesprochen.Das ist aber nur ein Beispiel.Wenn kein anwendbarer Tarifvertrag vorliegt,kann man sich auf den § 616 BGB berufen.Aber mehr als zwei Tage solltest du nicht beanspruchen.Notfalls nimm einen Tag Urlaub.
Nein, du irrst: Dein Chef hat hier völlig Recht.
Sofern nicht arbeitsvertraglich oder kraft Betriebsvereinbarung geregelt, greift nur ein gesetzlicher Anspruch nach § 616 BGB.
Danach ist bezahlte Freistellung beim Tod eines nahen Angehörigen zu gewähren.
Einen Mindestanspruch gibt es hier allerdings nicht; das Gesetz spricht von einer "verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit".
Demnach kann der AG durchaus verlangen, am darauffolgenden Tag wieder seiner Dienstpflicht nachzukommen. Jedenfalls muss er nicht unnötig Abwesenheit bezahlen, weil "man das sonst nicht schafft" oder ungern früh morgens aufsteht oder abends/nachts zurückfahren will.
Eine unbezahlte Freistellung kann zusätzlich beansprucht werden; aber auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit: einen mehrtägigen Kurzurlaub anzuschließen ist nicht im Sinne des Gesetzes.
HTH
G imager761
Es ist in den Tarifverträgen genau gertegelt, wie viel Tage Dir dafür zustehen.
Es ist in den Tarifverträgen genau gertegelt, wie viel Tage Dir dafür zustehen.
Das hängt vom Arbeitsgeber und Tarifvertrag ab. Beim Öffentlichen Dienst gibt es nur noch bei den Eltern und Kindern zwei Tage Sonderurlaub. Aber für die eigene Hochzeit gäbe es nichts mehr.
Also dürfte das sicherlich auch bei den meisten anderen vergleichbar ist.
Das sagt Dir aber dein Chef, denn das muss vorher bekanntgegeben werden, dass Du Sonderurlaub haben willst.
Ist abhängig von der Arbeitszeitverordnung oder, falls es gibt, von der Sonderurlaubsverordnung. Für "Schiegermütter" gibt es meist keinen Anspruch. Den hat man maximal für Verwandte 1. Grades.
In Deinem Falle ist es eine Ermessensfrage und abhängig von der Großzügigkeit Deines Chefs. Gewähren müßte er KEINEN Tag.
Dir steht gar nichts zu, sei froh, dass es in Deiner Firma eine Vereinbarung gibt, wo Du einen Tag frei bekommst, bezahlt. Musst Du halt Urlaub nehmen, ist doch o.k.