Wieso ist es schlecht, wenn in der Steuererklärung beim Riester angegeben wird, dass die „Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurde“?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

HAllo,

verweist dein Steuerprogramm auf die "Schädlichkeit?"

Welches ist das?

Ihr seid doch in der gemeinesamen Veranlagung?

Dann dürfte es keine Steuerschädlichkeit geben, seid doch eh in einen Topf bezüglich der Einkünfte.

Beste Grüße

Dickie59

SoerenLerby 
Fragesteller
 26.03.2017, 13:52

Wir haben beide die 4% des Vorjahres in unsere Riester-Verträge eingezahlt, siehe oben (eingezahlte Beiträge ohne Zulagen). Die "Steuerschädlichkeit" zeigt "Wiso Sparbuch" auch bei der gemeinsamen Veranlagung an. Einzige Erklärung, die ich habe ist, dass meine Frau 2016 das Kindergeld kassiert hatte, die Zulage aber über mich für unseren Sohn läuft. Aber eigentlich dürfte das doch kein Problem darstellen, oder?

Dickie59  26.03.2017, 19:30
@SoerenLerby

Hallo,

Die Zulagen müssen immer über den zulagenberechtigten (Kindergeldbzieher) laufen. Läuft das über den anderen Elterteil, muss der kindergeldberechtigter das eindeutig dem Versichere erklären. Es kann sonst passieren, das die Zulagen wieder abgezogen werden, sind das mehr als drei Jahre, dann sind die Jahre darüber hinaus futsch, da man per Feststellung nur die letztendrei Jahre benatragen kann. Ebenso kann das Programm fehlerhaft arbeiten, bei mit (Taxman) würde das Programm wegen der Kindergeldzuordnung richtig rechnen, da die beiträge dann auch stimmig wären.

Ich würde das dringend klären.

Beste Grüsse

Dicki59

Dickie59  03.04.2017, 15:21
@Dickie59

vielen Dank für den Stern und alles Gute.

Du kannst die Zuordnung jährlich ändern. Möglicherweise hat die Ansparsumme bei Dir nicht die erforderliche Höhe erreicht.

Gib mal bitte die genauen Zahlen zu den Riesterverträgen und zum jeweiligen Bruttoeinkommen durch.

SoerenLerby 
Fragesteller
 23.03.2017, 12:27

Meine Frau hatte 1.800,00 € und ich 1947,00 € im vergangenen Jahr (2016) in den Riester-Vertrag eingezahlt. Unsere Bruttoeinkommen lagen in 2015 bei meiner Frau bei 48.581,00 € und bei mir 51.608,00 €. Das Kindergeld wurde 2016 meiner Frau ausgezahlt. Brauchst Du weitere Angaben?

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kevin1905  23.03.2017, 13:53
@SoerenLerby

Die Beiträge die du nennst sind exklusive Zulagen?

Beide Verträge sind mit mind. 4% bespart worden, so dass voller Zulagenanspruch in beiden Fällen besteht.

Ich sehe nicht wieso sich das bei gemeinsamer Veranlagung steuerlich auswirken sollte, wem die Zulage zugeschlüsselt würde.