Wien: Whirlpool auf einer Loggia?
hallo Leute :)
Und zwar wollte ich fragen, wie dies rechtlich etc. aussehen würde? Ist es prinzipiell erlaubt einen Whirlpool auf eine Loggia zu stellen? -die Loggia sieht nach etwa 40-50cm Beton (Stahlbeton?) aus- d.h. wir gehen einmal davon aus, dass laut Statik die Deckenlast ausreichend wäre...
Müssen hierbei die Vermieter (ist einer von vielen Wohnblöcken eines großen Investitionsunternehmens (ÖRAG)) einem Whirlpool zustimmen? oder reicht es, wenn wir uns nach der Deckenlast etc. erkundigen? (auf der "Terrasse" wären sogar ein Wasseranschluss und 2 Wasserabflüsse vorhanden- es wirkt also eigentlich so, als ob man bei der Planung schon an derartiges gedacht hätte)
Herzlichen Dank im Voraus! LG
2 Antworten
Hi,
das betreiben eines Whirlpools auf einer Loggia ist mit Sicherheit NICHT zum normalen Nutzungsgebrauch zu rechnen! Daher benötigst du auch eine schriftliche Erlaubnis dafür.
Ein Whirlpool ist per Definition für 2 oder mehr Personen ausgelegt und bringt sicher mehr Last, als hier zulässig wäre, mit sich.
Es gibt die DIN 1055, die besagt, dass ein Balkon, wie von dir beschrieben, mit einer Verkehrslast von 350Kg/m² ausgelegt sein muss, wobei damit immer eine gleichmäßige Verteilung und eine veränderliche, d.h. keine dauerhaft einwirkende Last gemeint ist.
schon alleine wegen der statik würde ich bei vermieter nachfragen... und wg. des lärm, den so ein ding macht
nd wg. des lärm, den so ein ding macht
das ist eine Preisfrage. Ich habe einen, da hört man auf der kleinsten Stufe nicht mal ein summen und bei höhren Stufen hört man auch nur das Blubbern des Wassers und leichte Vibrationen der Pumpe, die Pumpe selbst hört man überhaupt nicht.
Aber ich denke, das Problem wird sich allein von der Statik her in Luft auflösen wenn nicht dafür entsprechend gebaut wurde. Mein Whirlpool steht auf einer Dachterasse und war bereits bei der Gebäudeplanung berücksichtigt. Soweit ich das noch weiß, musste dafür einiges an Bewehrung zusätzlich in den Stahlbeton eingebaut werden.