Wie wird eine Nebentätigkeit auf Honorarbasis versteuert?

5 Antworten

Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als in deiner nächsten Steuerklärung dieses Honorar als Einkommen zu deklarieren.

Ich denke, dass deine Honorare über eine Rechnung bezahlt werden. Wenn du diese Rechnung erstellst, wird da wohl auch deine Steuernummer vermerkt sein. Fürs Finanzamt besteht also die Möglichkeit durch einen Abgleich deine Steuerehrlichkeit zu prüfen.

Muß man dazu kein Gewerbe anmelden? Ansonsten darf man doch keine Rechnung erstellen oder?

@Hunley

Nein, ich habe auch kein Gewerbe angemeldet als Grafiker (wie auch Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.) und muss natürlich trotzdem Rechnungen stellen.

@dock69

Wieso denn Rechnung stellen, wenn ich doch mit dem Arbeitgeber einen Honorarvertrag habe?

Eine ungefähre Antwort auf Deine Fragen: Wie Regenmacher schreibt, erfolgt der Ansatz in der nächsten Steuererklärung. Und Du mußt natürlich im nächsten Jahr die Steuer für 2007 nachzahlen. Wieviel? Hier ein Link: https://www.abgabenrechner.de/ekst/index.jsp.

Du mußt natürlich von Deinem Zusatzverdienst noch Deine Werbungskosten (km-Geld, Literatur, etc.) abziehen.

Voraussichtlich wirst Du mit dem Steuerbescheid 2007 auch einen Vorauszahlungsbescheid für 2008 erhalten, wenn die genannten Nebentätigkeitswerte je Monat gelten sollten.

Entweder bist du ein Freiberufler, das ist kein Gewerbe, dann wirst du nach § 18 EStG, selbständige Tätigkeit besteuert oder eine selbständiger Gewerbetreibender dann ist deine Besteuerungsgrundlage § 15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In beiden Fällen kannst du Rechnungen stellen und musst diese auch versteuern. Unter Umständen verstößt du auch gegen das Umsatzsteuergesetz. Ein Gewerbe musst du nur anmelden als Gewerbetreibender nicht als Freiberufler. Der Beruf des Freiberuflers ist aber definiert und unterliegt bestimmten Bedingungen.


Siehe Wikipedia

Als Freiberuf oder Freie Berufe werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.

Der Lohnsteuerjahresausgleich dient ja nur dazu, ev. zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen.

Da Du für das (steuerpflichtige) Honorar noch gar keine Steuern bezahlt hattest, musst Du eine Einkommenssteuererklärung ab- und in der Dein Honorar angeben.

Alle Kosten, die für die Erzielung des Honorars entstanden sind (Fahrtkosten,...) kannst Du natürlich dagegenrechnen.

Eine grössere Steuernachzahlung dürfte das eher nicht ergeben, denn das erwähnte Honorar dürfte im Verhältnis zu Deinem "normalen" Einkommen ja eher geringfügig sein.

Sozialversicherung muss man nicht zahlen? Es reicht einfach bei der nächsten Steuererklärung die Einkünfte anzugeben?