Wie viel Urlaub steht mir nach der Kündigung zu?
Hallo zusammen,
folgender Fall: ich habe mein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Monatsende am 25.3. gekündigt. Am 31.7. ist also mein letzter Arbeitstag.
Mein jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 28 Tage.
Nun bin ich davon ausgegangen, dass ich bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte mindestens den gesetzlichen Anspruch von 20 Tagen nehmen dürfte. Allerdings hat mein Arbeitgeber nur 16,5 Tage berechnet. Hat also eine anteilige Berechnung veranschlagt.
Ich habe auch keine Klausel in meinem Arbeitsvertrag, die das in irgendeiner Form regelt. Dort steht nur „Der Anspruch auf Teilurlaub im Austrittsjahr richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.“
Ist das korrekt so?
2 Antworten
Bei Ausscheiden nach dem 30. Juni hast du nach mehr als sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dieser Anspruch bezieht sich zwar erst einmal nur auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 4 Wochen/Jahr, erstreckt sich aber auch auf einen ueber den gesetzlichen Anspruch hinausgehenden vertraglichen Anspruch, wenn dazu nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wurde.
Auch wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, kann sich dies immer nur auf den den gesetzlichen Anspruch uebersteigenden vertraglichen Anspruch beziehen. Der gesetzliche kann vertraglich nicht wirksam angegriffen werden.
Die von dir zitierte Vertragsklausel "Der Anspruch auf Teilurlaub im Austrittsjahr richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen" stellt aber auch gar keine derartige Vereinbarung dar. Die gesetzliche Regelung, nach der beim Ausscheiden in der 2. Jahreshaelfte nach mindestens sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses bereits ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht, ist somit auch auf deinen vertraglichen Urlaubsteil anzuwenden. Somit wirst du bei Ausscheiden nach dem 30.6. einen Anspruch auf 28 Urlaubstage fuer das Jahr 2021 haben.
Das passt.
Jahresurlaub geteilt durch 12 = Urlaubsanspruch pro Monat = 2,33 Tage
bei dir sind es 2,33 pro Monat x Monate 7 = 16,3 = also 16,5 Tage.
das passt so.
Die 20 Tage was du meinst ist, wenn du minimal bis 1.7 gearbeitet hättest du dann erst gekündigt hast. Du hast aber nur bis Ende erstes Quartal gearbeitet.
Ahh ok, also ist für die Berechnung entscheiden wann ich die Kündigung eingereicht habe, nicht wann tatsächlich mein letzter Tag ist? Das erklärt es dann natürlich. :)
Es kommt nicht darauf an, wann die Kuendigung eingereicht wurde, sondern darauf, wann das Arbeitsverhaeltnis endet.