Wie verfolgt England - UK - Verwarnungsgeld -

6 Antworten

Dieses Bussgeld kann in Deutschland mangels entsprechendem Abkommen nicht vollstreckt werden, aber beim nächsten Besuch in England wird man Euch (und dann deutlich teurer) zur Kasse bitten. Parken in Sperrzonen ist - besonders in London - richtig teuer. Zahlt das Bussgeld, und gut.

aechz 
Fragesteller
 21.07.2008, 08:44

Hallo FordPerfect, Danke für Deine Antwort. It's not so easy to pay the fine!

Glaubst Du das wir mit unserer Erklärung (siehe oben) dort Gehör finden und die Strafe aufgehoben wird? Hast Du Erfahrungen damit?

Es gibt doch auch Zonen - gelb - das haben wir erst später erfahren auf denen darf man parken.

Wie meinst Du denn das mit dem nächsten Besuch, glaubst Du das betrifft auch die Einreise per Flugzeug oder ....

FordPrefect  21.07.2008, 17:28
@aechz

Mir ist ähnliches passiert, allerdings ging es da "nur" um ca. € 60.-- wegen zu schnellen Fahrens in einer 30er Zone. Die Polizei fragt bei der Mietwagenagentur die Daten des Fahrzeugführers ab, und schickt die Rechnung entsprechend an die Heimatadresse.
Die Gebührensätze der Kommunen in England sind saftig; liegt z.T auch daran, dass diese Bussgelder direkt in den Haushalt der Kommune fließen. Wenn der registrierte Verkehrssünder bei Nichtbezahlen eines Tages wieder in UK einreist, bekommt er unmittelbar am Zoll die Rechnung präsentiert, notfalls mit Handschellen. Bezüglich der Verjährungsfristen kann ich diesbezüglich allerdings nichts sagen, da müsste man einen Anwalt für Verkehrsrecht in UK kontaktieren. Auf Straferlass würde ich nicht setzen. Für die Einhaltung der örtlichen Verkehrsregeln seid ihr selbst zuständig; das hätte evtl. funktioniert, ehe es ein Verwaltungsakt wurde (also wenn ihr den Polizisten selbst getroffen hättet, noch während des Regelverstosses). Jetzt ist der Zug wohl abgefahren.

zahlen, was anderes bleibt euch nicht übrig oder ihr wartet die "nächste Nachricht" ab, dann wird es noch teurer

aechz 
Fragesteller
 21.07.2008, 08:21

Hallo hochglanz, wann hattest Du "Deine" Erfahrungen in dieser Art in England? Wie war das weitere Procedere und wie erhöhte sich die Strafe in Deinem Fall?

hochglanz  21.07.2008, 10:35
@aechz

nicht mit England, aber mit Dänemark. Ich habe mich bei einem Anwalt erkundugt und dieser hat mir zur Zahlung geraten, da weitere Vorgehensweisen recht teuer werden können (Preise hat er mir nicht geannt)und du hast (so wie ich auch) nun mal das Verbot nicht beachtet

Es gibt spätestens Ärger wenn man das nächste Mal wieder in England ist.

aechz 
Fragesteller
 21.07.2008, 08:22

Wie sieht der Ärger aus? Hast Du konkrete Erfahrungen und in welchem Jahr waren die?

hallo aechz,

ich würde den verwarnungsgeldbescheid definitiv nicht bezahlen, es sei denn du willst innerhalb eines jahres nochmals nach london zurückzukehren und dort wieder mit dem gleichen auto/kennzeichen im gebiet von westminster parken. in der uk beträgt die verjährungsfrist für parkverstöße (dies trifft nicht auf die city-maut zu!) genau ein jahr nach bekanntgabe der halterdaten. also, wenn epc z.b. deine daten am 12. juli 2008 vom kraftfahrtbundesamt erhalten hat, dann endet die frist am 12. juli 2009. solltest du beabsichtigen, demnächst wieder in die uk zu fahren, dann brauchst keine angst vorm zoll oder sonstigen behörden haben. bei deinem parkverstoß handelt es sich lediglich um eine reine ordnungswidrigkeit. diese wird nicht bei der einreise verfolgt, sondern ist sache der kommunen.

was fordprefect über den zoll geschrieben hat, bezieht sich auf "straftaten". dazu zählen z.b. in gb auch geschwindigkeitsüberschreitungen, fahren unter alkohohol etc. diese sachen werden von der polizei überwacht und sind somit bei den allen behörden registriert. hier kann es dann zu problemen bei der einreise kommen!

aus erfahrung kann ich dir zu 100% mitteilen, dass deine erklärung kein gehör bei city of westminster finden wird! ich würde einfach nicht darauf eingehen. du wirst noch mehrmals post von euro parking collection bekommen und vielleicht auch von einem deutschen inkassobüro. von denen brauchst du dich aber dann auch nicht einschüchtern zu lassen, denn die können dir nichts! ein vollstreckungsabkommen zwischen der uk und deutschland gibt es noch nicht (voraussichtl. ab jan. 2009).

aechz 
Fragesteller
 22.07.2008, 22:44

Danke für die ausführliche Antwort.

Hast Du 'ne Ahnung was mit der Rechung ab Jan. 2009 passiert wenn ich bis dahin mich nicht rühre??

Glaubst du / oder weißt Du ob dann die ganzen alten Fälle die noch kein Jahr alt sind herausgefischt werden und nachverfolgt?

Weißt Du wir könnten nachweisen daß unser Auto bis ein paar Minuten vor deren Zeitangabe aus dem Parkaus - eine Querstraße weiter - geholt wurde, weil wir noch die Bestätigung des Parkhauses haben in welchem das KFZ 5 Tage stand. Keine 10 Min. später, nach verlassen dieses Parkhauses, wurde das Auto auf der Verkehrsfläche fotografiert. Mein Mann traf auf die "Hunterin" mit Abschleppwagen und erklärte ihr das Ganze. Der war das ganz egal.

Übrigens, das Hotel hat keine Ent- und Beladezone oder Zufahrt! Kann man das irgendwie als Grund der Nutzung angeben??

Auch der Hotelmanager ist von diesem Vorfall informiert. Wir hatten nämlich aus diesem Grund die Hotelrechnung bereits nach dem Frühstück bezahlt. Der Manager sagte es wäre wohl alles richtig was wir sagen aber er könne da auch nicht's mehr machen. Wir könnten ihn zwar angeben aber ob es helfe wisse er auch nicht.

Was glaubst Du, ist alle Mühe umsonst wenn wir nochmals erläutern und Parkhausticket mitschicken? Gibt das irgend eine Chance für EPC die Sache noch länger zu verfolgen??

Wie lange ist Deine Erfahrung her und wie lange wurdest Du mit Briefen bombardiert?

Du merkst, bezahlen möchte ich wirklich wegen der paar Minuten nicht, weil es wirklich nur ein beladen und einsteigen war. ABER ich bin doch ein bisschen ein kleiner Angsthase und hätte es gerne durch ein - alles ok durch EPC - gedeckelt. Du meinst ja , no chance!

jochen1  23.07.2008, 09:46
@aechz

hallo aechz,

ich hatte dir gerade schon eine längere antwort auf deine fragen geschickt, doch leider war ich nicht eingeloggt und nun ist alles weg:( so ein mist...muss ich wohl nochmals neu anfangen.

naja, lässt sich nicht ändern...beim nächsten mal kopiere ich mein geschriebenes lieber, bevor ich es abschicke.

zu deinen fragen:

"Hast Du 'ne Ahnung was mit der Rechung ab Jan. 2009 passiert wenn ich bis dahin mich nicht rühre??

Glaubst du / oder weißt Du ob dann die ganzen alten Fälle die noch kein Jahr alt sind herausgefischt werden und nachverfolgt?"

mit der rechnung passiert absolut gar nichts. die alten fälle dürfen später nicht mehr verfolgt werden. dies wäre auch schlimm, denn es würde garantiert einige in die schulden treiben :) hier mal ein statement vom adac, das meine aussage bekräftigen soll: "Voraussichtlich Anfang 2009 wird allerdings der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland umgesetzt, demzufolge Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Laut Auskunft des Bundesjustizministeriums wird es nach Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in Deutschland allerdings keine rückwirkende Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen geben."

die verwaltungseinheit, welche den verwarnungsgeldbescheid ausstellt, wird mit sicherheit später kaum fälle vor gericht bringen, denn im falle einer rechtskräftigen vollstreckung, fließt das geld nicht denen zu, sondern dem staat, in dem die vollstreckung stattfand. das wären nur kosten für die verwalungseinheit/epc.

"Übrigens, das Hotel hat keine Ent- und Beladezone oder Zufahrt! Kann man das irgendwie als Grund der Nutzung angeben??"

sorry, aber dies wird nicht als begründung anerkannt werden. du hättest dich einfach vor/hinter den taxistand mit warnblinklicht abstellen sollen; dann dürfen keine bescheide ausgestellt werden. sollte man dennoch etwas bekommen, wäre ein einspruch legal und man hätte bestmöglichste chancen auf nichtzahlung der buße.

"Was glaubst Du, ist alle Mühe umsonst wenn wir nochmals erläutern und Parkhausticket mitschicken?"

ja, die mühe wäre mit sehr großer wahrscheinlichkeit umsonst. westminster ist sehr strikt und lehnt meist alles ab.

"Wie lange ist Deine Erfahrung her und wie lange wurdest Du mit Briefen bombardiert?"

ich habe bisher noch keinen brief von epc erhalten :), kenne mich aber dennoch mit dieser materie sehr gut aus.

wenn du nach erhalt der ersten zahlungsaufforderung keinen einspruch binnen 4 wochen einlegst, bekommst du nach ca. 6-8 wochen einen zweiten bescheid (letzte aufforderung) mit einem erhöhten verwarngeldbetrag. ignorierst du diese letzte zahlungsaufforderung erneut, so wird dein fall an ein deutsches (österreichisches, schweizerisches) inkassobüro abgegeben, die sich dann intensiv um die eintreibung der geldsanktion kümmern.

mal angenommen, du gehst in widerspruch, dann wird deine angelegenheit bis zur klärung durch die den verwarnungsgeldbescheid ausstellende verwaltungseinheit vorübergehend eingestellt. im falle einer ablehnung erhälst du kurze zeit darauf wieder die 1. zahlungsaufforderung.

wird die forderung an das inkassobüro abgegeben, wird sich dieses mit gezielten worten um die angelegenheit kümmern. hier werden viele weich und zahlen, denn es wird von gerichtlichen schritten usw. berichtet. einfach nicht einschüchtern lassen! ich persönlich würde es darauf ankommen lassen und denen schreiben, dass ich um die weitere verfolung über ein gericht bitte, sie mich ansonsten aber sofort in ruhe lassen sollen. die werden sich hühten etwas in dieser richtung zu unternehmen, denn wie bereits geschrieben, gibt es ja noch kein vollstreckungsabkommen. somit wäre eine niederlage für das inkassobüro vorprogrammiert.

jochen1  23.07.2008, 09:53
@aechz

hallo aechz,

ich hatte dir gerade schon eine längere antwort auf deine fragen geschickt, doch leider war ich nicht eingeloggt und nun ist alles weg:( so ein mist...muss ich wohl nochmals neu anfangen.

naja, lässt sich nicht ändern...beim nächsten mal kopiere ich mein geschriebenes lieber, bevor ich es abschicke.

zu deinen fragen:

"Hast Du 'ne Ahnung was mit der Rechung ab Jan. 2009 passiert wenn ich bis dahin mich nicht rühre??

Glaubst du / oder weißt Du ob dann die ganzen alten Fälle die noch kein Jahr alt sind herausgefischt werden und nachverfolgt?"

mit der rechnung passiert absolut gar nichts. die alten fälle dürfen später nicht mehr verfolgt werden. dies wäre auch schlimm, denn es würde garantiert einige in die schulden treiben :) hier mal ein statement vom adac, das meine aussage bekräftigen soll: "Voraussichtlich Anfang 2009 wird allerdings der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland umgesetzt, demzufolge Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Laut Auskunft des Bundesjustizministeriums wird es nach Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in Deutschland allerdings keine rückwirkende Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen geben."

die verwaltungseinheit, welche den verwarnungsgeldbescheid ausstellt, wird mit sicherheit später kaum fälle vor gericht bringen, denn im falle einer rechtskräftigen vollstreckung, fließt das geld nicht denen zu, sondern dem staat, in dem die vollstreckung stattfand. das wären nur kosten für die verwalungseinheit/epc.

"Übrigens, das Hotel hat keine Ent- und Beladezone oder Zufahrt! Kann man das irgendwie als Grund der Nutzung angeben??"

sorry, aber dies wird nicht als begründung anerkannt werden. du hättest dich einfach vor/hinter den taxistand mit warnblinklicht abstellen sollen; dann dürfen keine bescheide ausgestellt werden. sollte man dennoch etwas bekommen, wäre ein einspruch legal und man hätte bestmöglichste chancen auf nichtzahlung der buße.

"Was glaubst Du, ist alle Mühe umsonst wenn wir nochmals erläutern und Parkhausticket mitschicken?"

ja, die mühe wäre mit sehr großer wahrscheinlichkeit umsonst. westminster ist sehr strikt und lehnt meist alles ab.

"Wie lange ist Deine Erfahrung her und wie lange wurdest Du mit Briefen bombardiert?"

ich habe bisher noch keinen brief von epc erhalten :), kenne mich aber dennoch mit dieser materie sehr gut aus.

wenn du nach erhalt der ersten zahlungsaufforderung keinen einspruch binnen 4 wochen einlegst, bekommst du nach ca. 6-8 wochen einen zweiten bescheid (letzte aufforderung) mit einem erhöhten verwarngeldbetrag. ignorierst du diese letzte zahlungsaufforderung erneut, so wird dein fall an ein deutsches (österreichisches, schweizerisches) inkassobüro abgegeben, die sich dann intensiv um die eintreibung der geldsanktion kümmern.

mal angenommen, du gehst in widerspruch, dann wird deine angelegenheit bis zur klärung durch die den verwarnungsgeldbescheid ausstellende verwaltungseinheit vorübergehend eingestellt. im falle einer ablehnung erhälst du kurze zeit darauf wieder die 1. zahlungsaufforderung.

wird die forderung an das inkassobüro abgegeben, wird sich dieses mit gezielten worten um die angelegenheit kümmern. hier werden viele weich und zahlen, denn es wird von gerichtlichen schritten usw. berichtet. einfach nicht einschüchtern lassen! ich persönlich würde es darauf ankommen lassen und denen schreiben, dass ich um die weitere verfolung über ein gericht bitte, sie mich ansonsten aber sofort in ruhe lassen sollen. die werden sich hüten etwas in dieser richtung zu unternehmen, denn wie bereits geschrieben, gibt es ja noch kein vollstreckungsabkommen. somit wäre eine niederlage für das inkassobüro vorprogrammiert.

Im Moment wird es gar nicht verfolgt....aber es kann Dir passieren wenn Du mit dem gleichen Auto (Nummernschild) wieder nach England fährst, "gewaltig" Probleme bekommen wirst....

Plumbum  20.07.2008, 22:48

Es gibt schon Ärger wenn der Autohalter wieder nach England kommt. Man muß die Summe mit Aufschlag zahlen. Es wird der Name gespeichert.

aechz 
Fragesteller
 21.07.2008, 08:25

Wann hattest Du "Deine" Erfahrungen in dieser Art in England? Wie war das weitere Procedere und wie in % erhöhte sich die Strafe in Deinem Fall? Mit der Namensspeicherung des Halters wo findet die Abgleichung statt, wie weit geht das? Auch auf UK Flughäfen oder bei Autovermietstationen? Was weißt Du darüber?

Plumbum  21.07.2008, 09:16
@aechz

Ein Arbeiskollege hatte das Problem letztes Jahr. Er wurde bei der Einreise durch den Zoll die Rechnung präsentiert. Er mußte die Summe + Aufschlag zahlen. Vielleicht mal beim ADAC anrufen und sich informieren.