Wie und zu welchen Kosten kann man ein Haus herrenlos erklären?

5 Antworten

Er geht zum Grundbuchamt /Rechtspfleger) und erklärt seinen Eigentumsverzicht. Die Kosten dazu sind unterschiedlich und man wird sie ihm dort sagen.
Er kann sich ja vom Rechtspfleger auch erstmal kostenlos beraten lassen.
Willst Du in die Tiefe gehen geh mal zum http://www.forum-schuldnerberatung.de und such dort nach den Themen vom User kruemelma. Der/die hat das durchgezogen. Da kannst Du alles genau nachlesen.

Jeannine08 
Beitragsersteller
 14.09.2008, 19:19

Danke für Deine Hilfe!

Ich mache das alles nur für meinen Bruder, da er zu faul ist und ich endlich Ruhe haben möchte, da es auch meiner Mutter auf´s Gemüt schlägt.

Ich bin der Meinung jeder sollte für seine Schulden aufkommen, nur er leider nicht und da ich ein Haus an der Backe habe, welches er wieder übernehmen muss - weil ich das so will - (mein Elternhaus in dem er lebt), soll die Sache endlich geklärt werden.

Wolfi0410  14.09.2008, 19:35
@Jeannine08

Vorsicht, jetzt wird´s kompliziert.
Jetzt kann ich Dir nur noch dringend raten Dich im Forum Schuldnerberatung anzumelden (ist kostenlos und anonym) und Dich dort schlau zu machen.
Wenn Dein Bruder jetzt das Haus (wieder) übernehmen soll nach Deinem Wusch erwirbt er im Insoverfahren Vermögen und das muss er dem Treuhänder angeben.
So einfach funktioniert das leider nicht wie Du schreibst (...soll er wieder übernehmen).

Jeannine08 
Beitragsersteller
 14.09.2008, 19:40
@Wolfi0410

Seine Insolvenzzeit ist abgeschlossen und er muss auch nicht das Haus innerhalb von 2 Wochen übernehmen :-) (etwas Zeit lasse ich ihm). Habe in dem Forum schon geschaut - war ein sehr guter Tip! Tausend Dank! Er hätte zwar nach der Hausübernahme wieder Besitz, nur ist dieses Haus mit ca. 195.000 Euro belastet und noch ein Kredit zu tilgen - also wirklich haben tut er nichts. Können wir uns auch per e-mail weiterschreiben?

Wolfi0410  14.09.2008, 20:11
@Jeannine08

Gern, siehe Freundschaftsangebot

wenn es ihm gehört wird es nicht herrenlos erklärt, weil bei seiner Insolvenz alles zwangsversteigert wird und danach einem anderen gehört. Ein Haus wird höchstens herrenlos erklär, wenn viele Jahre lang ein Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann. Das bringt aber alles deinem Bruder rein gar nichts. Auch dann würde das Haus versteigert. Da dein Bruder kein Geld hat könnte er es auch nicht ersteigern. Es kostet gar nichts, wenn ein Haus herrenlos ist - denn dann gehört es ja niemand. Die Gemeinde ist dann der Besitzer und kann es weiterverkaufen

Hey, wenn es eine Insolvenz gibt, dann mit Grund. Und dann wird hoffentlich alles an die Gläubiger vertrieben. Sonst haben wir noch mehr Probleme offene Rechnungen, die jemand nicht bezahlen will obwohl er/sie Vermögen hat, einzutreiben....

Wolfi0410  14.09.2008, 19:16

Wenn er über die Besitzaufgabe nachdenkt wird der Inso-Treuhänder die Hütte schon wieder freigegeben haben, was übrigens in den meisten Fällen passiert weil er die laufenden Kosten sonst tragen müsste.
Das wird also geklärt sein, dass da für die Gläubiger nichts zu holen ist.
Also bitte erst nachdenken und dann den Fragesteller anmotzen.

Das sollte gar nicht gehen weil es ja einen Besitzer gibt und noch dazu ist er bekannt.

Jeannine08 
Beitragsersteller
 14.09.2008, 19:07

Diese Information hat mein Bruder von einem Makler, der ihm aber auch nicht detailliert helfen konnte. Das Haus geht dann als Eigentum an die Stadt über.

Mismid  14.09.2008, 19:16
@Jeannine08

dann wird es nicht herrenlos erklärt, sondern er kann das Haus an die Gemeinde verschenken wenn die es haben möchte oder es wird versteigert

regideur  14.09.2008, 19:18
@Mismid

Was mich schon wundert ist das er noch in Besitz ist wenn es eine Privatinsolvenz gegeben hat. Gab es vielleicht schon eine Versteigerung und es hat sich kein Käufer gefunden???

Wolfi0410  14.09.2008, 19:21
@Jeannine08

Der Makler hat recht, natürlich geht das, siehe mein Beitrag.

Jeannine08 
Beitragsersteller
 14.09.2008, 19:22
@regideur

Ja, es gab mehrere Versteigerungen - keiner hat das Haus gekauft. Das Haus gehörte aber nicht zur Insolvenzmasse!!! Nur die Stadtverwaltung hat eine Eintragung im Grundbuch bzgl. Grundstückssteuer die nicht gezahlt wurde.

regideur  14.09.2008, 19:25
@Wolfi0410

Besten Dank für den Kommentar. Kann das eigentlich jeder und mit allen Sachen machen???

Wolfi0410  14.09.2008, 20:19
@regideur

Keine Ahnung, ich weiß nur, dass es mit Grundbesitz geht, da kann man beim Grundbuchamt seinen Eigentumsverzicht erklären und es fällt dann an die öffentliche Hand.

regideur  14.09.2008, 20:29
@Wolfi0410

Besten Dank. Ich denke das wird nur mit Grundstücken/Immobilien gehen.

Das wird nicht funktionieren, solange er im Grundbuch eingetragen ist. Denn dann ist es ja nicht Herrenlos.

Wolfi0410  14.09.2008, 20:31

Darum erklärt er ja auch vor Gericht seinen Eigentumsverzicht.