Wie stellt man einen Antrag auf Freigang?

2 Antworten

Lass Deine selbstständige Tätigkeit für drei Monate ruhen oder such einen Vertreter dafür.

Ob Du Freigänger wirst oder nicht entscheidet die Vollzugskonferenz der JVA in der Du Dich melden mußt. Die geschieht aber nicht von jetzt auf gleich, sondern nachdem man sich ein bißchen mit Dir beschäftigt hat. Das  kann schonmal sechs Wochen dauern.

Zum Abschluß noch was. Du wirst wohl in den offenen Vollzug geladen worden sein. Halte Dich an das was man von Dir verlangt. Die Vollzugskonferenz könnte auch zu dem Ergerbnis kommen das Du für den offenen Vollzug nicht geeignet bist.


...sollte ich freigang bekommen so weit ich weiß..



Ob du Ausgang etc. bekommst, entscheidet allein der Anstaltsleiter nach einer sog. Konferenz. Dies ist auch nicht gesetzl. festgelegt sondern eine KANN-Bestimmung.