wie sind die Kündigungsfristen beim mündlichen vertrag?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht,wurde vermutlich auch keine Probezeit vereinbart,somit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB :Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Achtung:Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Am Besten wird die Kündigung per Einwurfeinschreiben zugestellt.

Schon wieder die falsche Begründung mit der Probezeit. Langsam müsste sich das doch in diesem Forum herumgesprochen haben, dass - auch in diesem Fall - das Kündigungsschutzgesetz gilt und sich von daher die unbegründete Kündigungsmöglichkeit für die ersten 6 Monate des Arbeits- oder Dienstverhältnisses bestimmt, sofern es nicht schriftlich ausgeschlossen wurde.

Und der Arbeitsvertrag kann auch mündlich gekündigt werden, so wie er auch mündlich geschlossen werden kann.

Die Kündigungsfristen richten sich nach BGB, wie bereits hier im Forum erwähnt.

Das sind die Mindestbedingungen. Gehört das Unternehmen einem Tarifvertrag an, oder hat es einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung, so könnten hier Regelungen enthalten sein, die besser als diese Mindestbedingungen sind.

Das ist ja eine Unverschämtheit 3€, sie kann auch um Amtsgericht gehen und ein Rechtspfleger hilft ihr weiter, das ist kostenlos. Er muss die Kündigung nicht akzeptieren, das hat sie bestimmt schriftlich gemacht. Sie hat eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende, ein mündlicher Vertrag ist genauso wie ein Schriftlicher.

Jersey81 
Fragesteller
 30.12.2010, 20:05

ja das ist es ja...die 3€ entsprechen niemals dem Tarif und sie muss jedesmla länger arbeiten und kommt immer über ihre Stunden...der AG akzeptiert def. die Kündigung nicht...er hat in dem Antwortschreiben, nur geschrieben die Kündigung ist nicht ok, jedoch wurde auch kein Datun genannt zu wann die Kündigung wirksam werden könnte. Er kann doch mit ihr nicht machen was er will. Mit ihren Überstunden könnte sie 3 Monate zu Hause bleiben

Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich gemacht werden, aber Kündigungen müssen für ihre Wirksamkeit schriftlich erfolgen. Wenn der Arbeitgeber jedoch nicht vereinbarte Überstunden einfordert oder den Lohn nicht bezahlt, dann ist eine Außerordentliche Kündigung (fristlose) möglich, aber schriftlich.

Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist auf jeden Fall gültig, jedoch ist es dann mit der Nachweisbarkeit von Modalitäten schwierig. Wie viele Stunden die Woche oder Monat? Wie viel Lohn? Wie viel Urlaub?

Urlaub steht ihr auf jeden Fall der gesetzliche Mindesturlaub zu 24 Tage bei einer 6 Tage- und 20 Tage bei einer 5 Tage Woche. Dieser Urlaub muss bezahlt werden.

Hat sie ihren Urlaub schon genommen?

Das Lohnfortzahlungsgesetz ist ebenfalls anwendbar, das bedeutet, der Arbeitgeber hat den Lohn weiter zu bezahlen, 6 Wochen, wenn sie krank wird und eine Arbeitsunsfähigkeitsbescheinigung vorlegt.

War sie schon krank und hat ihre Lohn bekommen?

Ich hoffe Du weist nun, was alles zu tun ist ;)

Arbeitsverträge MÜSSEN schriftlich gemacht werden. Kündigungsfrist sind mindestens 4 Wochen. Solange muss sie weiter zur Arbeit gehen. Hat deine Sis alle Stunden aufgeschrieben? Dann kann sie zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen, wieviel Geld der Ag ihr noch schuldet.