Wie schreibe ich korrekt einen Brief zur Mietminderung?

3 Antworten

Das ist ein Kardinalfehler = "Ich habe die ganzen Mängel angesprochen."

Nur die nachweislich schriftliche Information an den Vermieter über diverse Mängel an der Mietsache berechtigt taggenaue Mietminderung bei der nächsten Mietzahlung > Juni 2017, und zwar solange, bis die Mängel beseitigt sind.

Die Aufzählung der Mängel ist an keine Form gebunden. Setze angemessene Fristen zur Mängelbeseitigung und kündige eine Ersatzvornahme an, wenn die Fristen fruchtlos verstreichen. Die Kosten der Ersatzvornahmen sind zunächst durch dich zu tragen, können aber mit der übernächsten Mietzahlung aufgerechnet werden.

50% Mietminderung sind verbal genehmigt? Lass dir das schriftlich geben.

1q3c6njjj  11.05.2017, 00:26

Erst schriftlich informieren und dann an keine Form gebunden? Was denn nun? 

Die Mängel müssen nachweislich mitgeteilt werden. Das kann auch mündlich sein, bei einem ehrlichen Vermieter ohne Zeugen, bei anderen mit.

Wie schreibe ich korrekt einen Brief zur Mietminderung?

Mangel

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.

(Per Einwurfeinschreiben)

- Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.

Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also

nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei

Wochen].

- Kündige dem Vermieter an, dass Du bei fruchtlosem Ablauf

der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen wirst und
die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen
werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht
rechtzeitig

erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein

Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder
die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls

entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz

verlangen.

Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die
Miete angemessen

gemindert werden. Mietminderung ab dem Zeitpunkt der Kenntnissetzung bzw. ab
dem Zeitpunkt an dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat.

Sie sagte ich kann bis 50% Mietminderung machen.

Ach und die Dame kennt sich sehr gut im Mietrecht aus?

Möglicherweise ist so gar mehr Mietminderung drin.

Welche Mängel gibt es? 

1q3c6njjj  11.05.2017, 00:24

Schön gegoogelt und trotzdem schlecht zusammen gefasst.

Korrekt heißt es geschäftsmäßig und juristisch sinnvoll: "...unverzüglich, spätestens bis zum "Datum heute +2Wochen...". 

Wichtig ist die Frist (unverzüglich, also sofort) und die Nachfrist (in zwei Wochen, kann auch kürzer sein). Erst dann die Ersatzvornahme. Pgf. 535 BGB

johnnymcmuff  11.05.2017, 16:31
@1q3c6njjj

Schön gegoogelt und trotzdem schlecht zusammen gefasst.

Das ist nur Ihre Meinung.

Korrekt heißt es geschäftsmäßig und juristisch sinnvoll: "...unverzüglich, spätestens bis zum "Datum heute +2Wochen...". 

Bei manchen Mängeln setzt man eine kurze Frist und bei nicht so wichtigen Mängeln eben länger; manchmal eben auch mehr als zwei Wochen

Wichtig ist die Frist (unverzüglich, also sofort) und die Nachfrist 

Schlechter Rat, eine Nachfrist muss nicht mehr machen.

Frist setzen und nach Ablauf dann ggf. Ersatzvornahme oder andere Schritte.

Über andere antworten meckern/lästern, aber selber Blödsinn schreiben. -:-

Hallo, dann schau doch mal hier.. http://www.mietminderung.org/mietminderungsschreiben/ LG

Gerhart  10.05.2017, 17:02

Hier wird der Mieter erst mit einer Minderung wirksam, wenn die "angemessene Frist" der Mangelabstellung verstrichen ist. Das ist zwar zulässig aber wirkt nicht nachhaltig, der Mieter kann sofort mit Meldung des Mangels die Miete mindern.

1q3c6njjj  11.05.2017, 00:31
@Gerhart

Der Mieter kann bei unverzüglicher Meldung des Mangels ab Auftreten des Selbigen die Miete mintern.

Bsp.: Mieter im Winterurlaub, die Heizung fällt aus, die teuren Orchideen vergammeln. Mieter ruft sofort nach der Rückkehr an. Gemindert wird ab dem Zeitpunkt, an dem die Heizung ausgefallen ist.

Gerhart  11.05.2017, 08:54
@1q3c6njjj

Mintere zunächst deine Rechtschreibefehler und wende dich dann dem Studium des BGB zu, insbesondere dem Kapitel Mietrecht.

Beispiele sollten hier so treffend gewählt werden, dass deren Sachverhalt dem Problem des Fragestellers entspricht.

Ich glaub nicht, dass im Beispiel der Mieter auf seinem Smartphon eine Überwachungsapp. für die Heizungsfunktion in seiner Mietwohnung installiert hat.