Wie nah darf ich einen Pool an die Grundsütcksgrenze bauen
Mein Nachbar baut gerade eine Pool in seinem Garten. Die Stützmauer meines Gartenzauns liegt frei und ist ungeschützt. Unser Nachbar hat keinen der umliegenden Anwohner über den Bau des Pools informiert bzw. eine Genehmigung für den Pool. Die Größe des Pools beträgt ca. 10,00 m x 6,00 m.
3 Antworten
also bei gartenhäusern muss man mindestens 3m abstand halten
für den Bau eines Pools müssen keine Abstandsflächen eingehalten werden. Wozu auch, ein Pool sofern nicht überdacht ist keine Beeinträchtigung für ein benachbartes Grundstück. Abstandsflächen müssen aus Gründen des Brandschutzes und des Tageslichtes eingehalten werden. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Ab 100m3 muß eine Baugenehmigung vorliegen.
Auch für den Pool müssen mindestens drei Meter Abstand eingehalten werden. Jedenfalls in unserem Bundesland.