Wie lange sollten bezahlte Rechnungen aufbewahrt werden?

5 Antworten

Wenn Rechnungen aufbewahrungspflichtig sind, steht es normalerweise drauf.

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 - (Recht, Kündigung, Aufbewahrung)

Vielleicht solltest du die Frage ein wenig präzisieren...

Ich werfe die meisten Rechnungen (sofern ich denn überhaupt eine in Papierform erhalte) weg, sobald ich sie bezahlt habe. Der Rechnung sieht man ohnehin nicht an, ob die Forderung bezahlt wurde oder nicht, also was soll das Aufbewahren bringen?

Ab wann braucht es keinen Nachweis mehr? 30 oder 10 Jahre?

Allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend zum 01.01. des Folgejahres.

Und wie lange eine Kündigung des Verbrauchers? Genau so lange?

Die Frage verstehe ich nicht, die Dauer eines Vertrages steht im Vertrag, diesen kannst Du unter Einhaltung der im Vertrag genannten Frist, fristgerecht kündigen.

soprahin 
Fragesteller
 03.01.2018, 17:50

Gemeint war, die Kündigung aufbewahren als Beweis für evt. zu unrechte Forderungen

Außer für Handwerkerrechnungen u.ä ist mir keine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist bekannt, bei Handwerkerrechnungen beträgt die glaub 2 Jahre. Ansonsten empfiehlt es sich Rechnungen solange aufzubewahren bis evtl. Ansprüche daraus verjährt sind, was i.d.R 3 Jahre ab dem 31.12 des Jahres sind in dem der Anspruch entstanden ist.

Wenn diese Teil der Buchhaltung eines Geschäfts sind, 10 Jahre.

Privat so lange bis Regelverjährung eingetreten ist. Das sind 3 Jahre mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstand. 2014 und älter kann also geschreddert werden.

Im Sozial- und Steuerrecht gelten andere Verjährungsfristen, ergo entsprechend länger.