wie lange sind die eltern für ihre kinder zuständig

13 Antworten

nach bgb recht sind sich verwandte 1. grades (eltern ihren kindern, aber auch: kinder ihren eltern wenn die kein einkommen/vermögen haben und bedürftig sind) ein leben lang geegenseitig verpflichtet. normalerweise greift sozialhilfe auch erst, wenn die eltern unter dem selbstbehalt liegen, das waren mal 1.380,-dm. dein existenzminimum ist 351,-eur, für unterkunft stehen dir insgesamt 255,- bruttokalt, und 53,- für heizkosten zu. wenn du noch kindergeld erhälst, zählt dieses als einkommen. da du über 18 bist, erhälst du es bis zum ersten mal die einkommensgrenze überschritten wird, waren damals 1.000,-DM. ansonsten, ausgaben senken, nebenjob annehmen, dazuverdienen...

Bis zum Abschluss der Berufsausbildung sind Eltern unterhaltspflichtig bis zu Deinem 25. Lebensjahr. ABER, es muss eine regelgerechte Lehrstelle sein. Genaueres erfaehrst Du wohl beim Jugendamt. Entscheidend ist, dass Du eine echte Lehrstelle hast, mit Abschlusspruefung und allem was dazu gehoert. Wenn Du als Verkaeuferin arbeitest - also keinen Lehrvertrag hast - dann sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. Und den Benzinverbrauch kannst Du sicher drosseln,

ich arbeite eigentlich den halben monat nur fürs tanken und ich lebe ohnehin schon total auf sparflamme

Erkennst du den Widerspruch? Dass sind gut und gerne 300 EUR für den Luxus der Mobilität und Unabhängigkeit, die du dir nicht leisten kannst. Das gilt auch für dein Smartphone incl. Mobilfunkvertrag mit Datenvolumen. Mit diesem zumutbaren Verzicht würdest du deine Einkommenssituation um mehr als 350 EUR monatlich verbessern :-)

Deine Eltern schulden dir während deiner Ausbildung kein Geld. Keine eigene Wohnung. Kein Auto. Bestenfalls Naturalunterhalt.

Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis maximal zum 25. Lebensjahr.

Dummerweise drücken sich deine Eltern vor ihrer Verantwortung, wenn ich dich richtig verstehe.

Tatsächlich kann das nur jemand klären, der sich mit dem Unterhaltsrecht auskennt. Der Einfachheit halber würde ich mal beim Jugendamt fragen bzw. bei der Arge/Sozialamt/Bürgeramt oder wie auch immer das heisst