Wie lange muss man Hundebellen dulden?

13 Antworten

Im Gesetz sind diese Zeiten sogar geregelt. Aber wenn Du Dich über das Hundegebell beschwerst, musst Du Dich auch über Kindergeschrei beschweren. Genauso muss man Klavierspielen dulden, wenn das jemand im Haus macht. Und die halbe Stunde, die der Hund bellt, von 7:45 - 9:15 Uhr gehört mit Sicherheit nicht zu den Schlafens- und Ruhezeiten, wo kein Krach gemacht werden darf.

Bradley01  22.09.2011, 03:53

Richtig. - Das kann ja wohl kaum als Problem gelten. Problematisch ist wohl eher, dass der Hund Kinder angreift. Und dafür gibt es eine einfache Lösung: Hund an die Leine, und den großen Hund nicht von Kindern ausführen lassen, die das Tier nicht zurück halten können.

Also, darauf muss man den Hundehalter doch mal ansprechen können. Wo ist da das Problem?

Nein, der Vermieter wartet nicht darauf, bis jemand gebissen wird von dem Hund, sondern es soll ein Protokoll aufgeführt werden, wie oft, wie lange und wann dieser Hund bellt. Wenn er dieses dann hat, so kann er erst reagieren und die Mieterin mit dem Hund verwahnen bzw. fordern, dass der Hund entweder ruhiger wird, ansonsten abgeben müsste.

Das Gespräch mit der Hundehalterin hat nichts bewirkt, weil sie "es" nicht einsehen wollte? Weil sie was genau nicht einsehen wollte?

  • Das mit dem Bellen muss sie nicht einsehen. Eine halbe Stunde Bellen pro Tag ist hinnehmbar.

  • Der Hund wird offenbar an der Leine ausgeführt. Das macht wird also auch richtig gemacht.

  • Das einzige, das sie einsehen müsste, ist, dass sie nicht ihre Kinder mit dem Hund losschicken sollte, denn diese können den Hund nicht zurückhalten.

Und dieser letzte Punkt ist, wie gesagt, das einzige, was die Hundehalterin einsehen müsste. Wurde ihr das nahegebracht und hat sie das nicht eingesehen?

Bradley01  22.09.2011, 04:02

Korrektur: Das mit dem halbstündigen Bellen muss sie sehr wohl einsehen, weil es ja offensichtlich durchgehendes Bellen ist. .

Ich glaube nicht,das man da viel machen kann.

Außer:

  • Ein Lärmprotokoll führen

Mangel Mietwohnung

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern sie die Miete gemäß Tabelle:

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html


  • Falls die Besitzerin mehrere Stunden weg ist (Arbeit) den Tierschutz informieren.

Hundegebell I In ländlichen Gebieten dürfen Hunde in den Ruhezeiten (22-7 und 13-15 Uhr) die Nachbarn durch Hundegebell nicht belästigen. LG Mainz, 6 S 87/94-04/96

Hundegebell II Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Klaeffen täglich bzw.länger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten OLG Hamm, 22 U 265/87

Hundegebell III Dreissig in einer Anlage gehaltene Hunde lärmten oft zur Nachtzeit. Ein Nachbar fuehlte sich gestoert. 200 Meter von der Anlage entfernt wurden 46 Dezibel gemessen. Gutachterlich wurde auf einen Grenzwert von 40 Dezibel zwischen 22 bis 7 Uhr hingewiesen. Der Bau einer Lärmschutzwand sollte weiteren Lärm verhindern OLG Nürnberg, AZ 9 u 3216/89

Hundegebell IV Der Nachbar darf durch Hundegebell nicht übermäßig gestört werden, dies ist im Nachbarrechtsverhältnis verankert. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Hund nur zu bestimmten Zeiten und nur eine gewisse Zeitspanne bellen darf. Denn solche festgelegten Bellzeiten können einem Tier nicht verständlich gemacht werden. Dies gibt dem Hundehalter allerdings keinen Freibrief für unbegrenztes Hundegebell. Hier muss der Hundehalter reagieren, andernfalls muss er den Hund abschaffen, wenn der Nachbar sich schwer oder sogar gesundheitlich in seinem Ruhebedürfnis gestört fühlt. LG Schweinfurt, AZ 3 S 57/96

Hundegebell V Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden. AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89

Hundegebell VI Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. OLG Köln, AZ 12 U 40/93

Hundegebell VII Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen. OLG Düsseldorf, AZ 9 U 111/93

Hundegebell VIII Gelegentliches Bellen ist kein Grund die Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind. AG Hamburg-Wandsbek, AZ 716c C 114/90

Hundegebell IX Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung AG Düren, AZ 8 C 724/88

Hmm, ich komme zunächst mit dem 3. Absatz der Frage nicht klar. Wenn die Frau das Haus gegen -siehe oben- verlässt, bleibt die mit dem eine halbe Stunde bellenden Hund vor Deinem Schlafzimmerfenster stehen ?

Ansonsten sollte man wissen, dass Hunde sehr sensible Tiere sind. Die riechen Deine auf Deine Kinder übertragene Abneigung und knurren wahrscheinlich deshalb. Wenn das so ist, könnte es allerdings Probleme insofern geben, als dass 6 und 8 Jahre alte Kinder den Hund im Ernstfall nicht kontrollieren können. Ansonsten, sofern die Hundehalterin den Hund im Haus quasi am Halsband führt, besteht eigentlich keine Gefahr und Abhilfe wären Oropax, oder wie die Dinger heissen.

Was aller andere anbelangt hat der VM recht, nur wie man ggf. schlafend, ein minutiöses Protokoll führen will, ist mir rätselhaft.

studiseo 
Fragesteller
 21.09.2011, 09:27

Der Hund bleibt in der Wohnung und man hört ihn im ganzen Haus.

Ich habe absolut keine Abneigung gegen Tiere, geschweige denn hunde. Im haus gibt es noch einen Hundebesitzer, aber der hat einen ganz kleinen Hund, der sehr lieb und leise ist.

Einmal hat das kleine Kind der Hundehalterin das Tier nicht mehr halten können und der Hund ist auf ein anderes Kind los. Das hat sich aber noch rechtzeitig ins Haus begeben können...