Wie lange auf Kündigungsbestätigung warten?

3 Antworten

Es bedarf keiner Bestätigung. Wichtiger wäre, dass du einen Nachweis in Händen hast, dass du die Kündigung abgegeben hast. Daher drucke deine Kündigung nochmal aus, geh damit zu der Sekretärin, und bitte sie, dir auf deinem Audruck mit Datum der Abgabe zu unterschreiben, dass sie die Kündigung an diesem Tag entgegen genommen hat.

Der Nachmieter muss nicht akzeptiert werden, das ist dir klar? Ausziehen kannst du immer. Die Miete wirst du wenn du Pech hast im Rahmen deiner Kündigungsfrist weiter zahlen müssen.

Moonpie14 
Fragesteller
 09.06.2018, 13:38

Ich habe fristgerecht gekündigt. Warte auf die Bestätigung. Die müssten sie mir so oder so schicken.

Appelmus  09.06.2018, 13:40
@Moonpie14

Ich kenne deine Frist nicht. In der Regel beträgt sie hier 3 Monate. Wenn du erst Montag gekündigt hast, hast du trotz deines Auszugs vorher dennoch die Miete weiterhin zu zahlen, bis der Zeitraum vorbei ist.

Eine Kündigungsbestätigung ändert daran nicht. Und auch wenn du Nachmieter präsentierst, muss keiner dieser Mieter akzeptiert werden.

Ausziehen kannst du dennoch, musst jedoch weiterhin dann die Miete bezahlen, bis deine Frist vorbei ist.

Moonpie14 
Fragesteller
 09.06.2018, 13:43
@Appelmus

Ich hab mich wegen Nachmietern extra erkundigt und die Sekretärin meinte, man käme mir entgegen. Les mal bitte richtig :)

Appelmus  09.06.2018, 13:47
@Moonpie14

Habe es gelesen. Das kannst du 5 x betonen. Man käme dir entgegen heißt lediglich, dass man gewillt ist, dich eher aus dem Vertrag zu entlassen, wenn der Nachmieter passt. Das muss kein Vermieter akzeptieren mit dem Nachmieter. In deinem Falle macht er es. Das ist das Entgegenkommen. Nicht mehr.

Wenn er nicht passt, zahlst du weiter.

bwhoch2  09.06.2018, 14:05
@Moonpie14

Nein, müssen sie gar nicht und die Sekretärin ist Sekretärin und eine ihrer Aufgaben ist, unliebsame Anrufer freundlich mit allerlei Sprüchen abzuwimmeln. Kein einziger dieser Sprüche hat irgendeine rechtliche Wirkung.

Eine Kündigung ist eine "einseitige Handlung" und bedarf deswegen keiner Bestätigung.