Wie kann ich einen Hausbau auf dem angrenzenden Nachbargrundstück verhindern?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, die Rechtsgrundlage sieht so aus, dass die dort bauen können. Sie würden das auch mit Rechtsmittel durchziehen können. Ich würde dir von einer verbissen Verhinderung abraten. Wenn dort wirklich nur 14 Häuser stehen, solltest du dich mit dem Bauamt in Verbindung setzen und nach einer für alle Seiten zufriedenen Lösung suchen. Ich habe dies auch schon zwei Mal durch. Ich habe dann mit den Entsprechenden Stellen gesprochen und mit einen Ausgleichsgrundstück die Sache für meine Kunden geregelte. Es ist doch besser im Guten mit den Leuten zu reden, als einen Jahrzehntelangen Zwist herbeizuführen. Du kennst doch alle dort. Ich würde an deiner Stelle erst zum Bürgermeister und zum Bauamt gehen. Das man, wenn wirklich die Notwendigkeit eines Baues besteht, die Baugrundstücke anders verteilt. Ich kenne die Gegebenheiten nicht, deshalb ist es mir nicht Möglich eine andere Variante aufzuzeigen. Dem Bauamt wird dazu schon etwas sagen. Du musst natürlich dann dich um eine andere Fläche kümmern oder Flächen tauschen Aber das Bauamt wird dir eine oder mehre Möglichkeiten nennen. Den Bürgermeister musst du natürlich auch einbeziehen. Du musst es nur Diplomatisch anstellen, das dass Dorfbild nicht durch ein paar Neubauten zerstört wird. Deswegen ist es besser im Guten mit den Leuten zu verhandeln. Man braucht schon etwas Einfühlungsvermögen, man muss Möglichkeiten aufzeigen deshalb vorher Bauamt und dann versuchen die Sache in die Richtung zu lenken wo man sie hin haben will. Ich denke, dass das Machbar ist. Es gibt zwar noch eine andere Möglichkeit, aber du solltest erst mit dem Bau und Planungsamt sprechen.

Viel Glück, ansonsten musst du dich nochmals bei mir melden.

cheespa 
Fragesteller
 03.03.2011, 16:06

Hallo, natürlich möchte ich keinen Zwist heraufbeschwören. Das würde keinen Sinn machen.

Das ist ja wirklich interessant. Vielen Dank für den Tipp. Ich hoffe damit komme ich beim zuständigen Bauamt weiter. Du hast mich aber nun schon neugierig gemacht. Was wäre denn die zweite Möglichkeit? Viele Grüße

"Außenbezirk" ist kein baurechtlicher Begriff, der Begriff "Außenbereich" wäre es.

Wenn es einen Bebauungsplan gibt (frage in der Gemeinde oder im Landratsamt nach), oder eine Außenbereichssatzung, dann ist das kein Außenbereich mehr, sondern das Baurecht im Zuge einer Satzung geschaffen worden. Dann hast du keine Chance, die Gebäude zu verhindern, wenn sie der Satzung entsprechen.

Wenn es keinen Bebauungsplan oder keine Satzung gibt, dann könnte das Baurecht durch das Einfügungsgebot geregelt sein, dann hätte der Nachbar - genau so, wie andere vor ihm - das Recht so zu bauen, wie die umliegende Bebauung, allerdings innerhalb von gedachten Baulinien, die durch die Randbebauung festgelegt wird (nicht weiter raus, oder nicht wesentlich weiter, nicht größer, nicht höher, mit ähnlicher Nutzung). Das wird dann nach §34 oder 35 BauGB geregelt.

Deine Verweigerung der Nachbarunterschrift hat - wenn alle rechtlichen Randbedingungen eingehalten sind und dein Nachbarrecht nicht betroffen ist (das heißt vor allem die Abstandsflächen eingehalten sind, etwaiger Immissionsschutz), dann ist dem Recht genüge getan. Du wirst eine Ausfertigung der Baugenehmigung (nur Textteil) zugestellt bekommen, die Baugenehmiung ist nach 4 Wochen rechtsgültig.

Eine Aussicht ist kein schützenswertes Belang. Leider.

Viel Glück, viel Erfolg für Euren Betrieb und alles Liebe und Gute.

Einzige Möglichkeit ist der Grundkauf der Nachbargrundstücke. Im Gegenteil: Die Nachbarpartei kann sogar dein Grundstück in "Anspruch" nehmen zB. beim Bau einer Tiefgarage bis an deine Grundgrenze. Gegen gewidmetes Baulaund unter Einhaltung aller Auflagen (Grenzabstand, Bau- Straßenfluchtlinie, Bebauungsplan) anzukämpfen kostet nur unnötiges Geld mit dem einzigen Effekt - eine Verzögerung des Baubeginnes -. Dabei verdienen sich nur Rechtsanwälte eine gute Schicht.

Der "Verursacher" deines Problems ist wahrscheinlich die Gemeindeverwaltung bzw. der Gemeinderat.

Wenn diese Gremien beschlossen haben, daß die Grundstücke bebaut werden dürfen, dann kannst du nichts mehr verhindern. Es sei denn der Beschluß wäre formal nicht richtig und du könntest ihn wie auch immer kippen.

Am Besten würdet ihr das Grundstück selbst kaufen, aber das übersteigt wahrscheinlich eure Möglickeiten.

danke für die Antworten. Stimmt genau, der Kauf des Nachbargrundstücks übersteigt völlig unsere Möglichkeiten. Gibt es nicht doch noch irgendwelche Hintertürchen auf die man sich berufen könnte? Oder einen speziellen Paragraphen?

Danke und Viele Grüße