Wie ist es zu bewerten, wenn jemand eine Straftat unter Erpressung begeht?

4 Antworten

Wer eine Straftat begeht hat eine Strafe zu erwarten. Das Strafmaß legt der Richter unter Beachtung des gesetzlichen Rahmen dafür fest. 

Ich würde das Selbstschutz nennen, und das ist nicht strafbar, hätte die Person nicht zur Polizei gehen können.

Das Gericht kann, muss aber nicht, einen solchen Umstand strafmildernd bewerten. Deshalb gibt das StGB einen Strafrahmen vor, innerhalb dessen sich ein Gericht bewegen kann.

Kommt drauf an wie die Erpressung im Vergleich zur Tat spielen.