Wie Hundehaltung, wenn der Vermieter dagegen?

9 Antworten

sei kein Problem, darüber könne man nach dem Einzug reden. Jetzt sagt der Vermieter: Nö, is' nich' - steht auch so im Mietvertrag.

Für die beauftragten Leute war das auch kein Problem, denn die haben das auf den Vermieter für die Zeit nach Unterzeichnung abgeschoben. Auch für den Vermieter ist es kein Problem, weil ihr den Mietvertrag so unterschrieben habt.

Die Frage ist nun, ob dasVerbot der Hundehaltung z. B. handschriftlich zusätzlich in den Mietvertrag aufgenommen wurde oder ob das formularmäßig mit abgedruckt ist.

Die Rechtsprechung ist tatsächlich so, dass die Hundehaltung nicht formularmäßig verboten werden kann, dass sie aber im Einzelfall der Zustimmung durch den Vermieter bedarf, wenn nicht von vornherein zugelassen.

Wie geht ihr am besten vor:

Zwei Möglichkeiten:

Geht zu einem Rechtsanwalt. Dieser soll dem Vermieter schreiben, dass ihr um die Erlaubnis zur Hundehaltung nachfragt und dass die Formularklausel unwirksam wäre gemäß BGH-Urteil xxx.

Er könnte durchaus auch gleich dazu schreiben, dass ihr, falls er die Zustimmung verweigert, diese bei Gericht einklagen würdet.

Die zweite Möglichkeit: Sucht Euch direkt eine andere Wohnung, in der Hundehaltung von vornherein erlaubt wird.

Wie gehen wir dann am besten vor, auch auf Kosten des "guten Verhältnisses", um den Hundewunsch umzusetzen?

Der Vermieter braucht einen guten Grund für die Ablehnung. Hat er diesen nicht, bedeutet das allerdings nicht, dass Ihr einfach einen Hund anschaffen könnt (auch wenn eine Klausel im Mietvertrag unwirksam ist).

Die Zustimmung braucht Ihr immer, auch wenn diese durch ein Gerichtsverfahren erzwungen wird.

Ja, das haben wir wirklich unterschrieben. Ja, das hätten wir nicht tun sollen. Aber...

von etwas, das ihr schriftlich akzeptiert habt, im nachhinein das gegenteil durchzufechten, wird schwer.. da wird euch jeder fragen, wieso ihr das unterschrieben habt wenn ihr voll geschäftsfähig seid...

ausserdem: was wäre euch lieber.. euren willen durchzuboxen und als preis ein schlechtes verhältnis zum VM über jahre oder einfach kündigen und wieder ausziehen, wenn ihr unbedingt ein neues familienmitglied wollt?

MariaSFA 
Fragesteller
 02.01.2018, 12:12

Wenn man voll geschäftsfähig ist, kann mal alles unterschreiben – außer einer Bürgschaft... Und ja, der Vermieter bzw. Verhalten ist es durchaus wert, auch einmal Grenzen zum gutsherrlichen Verhalten aufzuzeigen.

Inarino  02.01.2018, 12:15
@MariaSFA

dann musst du doch hier nicht fragen, hm?

stefan1531  02.01.2018, 12:25
von etwas, das ihr schriftlich akzeptiert habt, im nachhinein das gegenteil durchzufechten, wird schwer.

es sei denn, eine Vereinbarung widerspricht gesetzlichen Vorgaben.