Wie hoch ist die Strafe für Schwarzarbeit bei einem Minjob den man nur wenige Monate ausgeführt hat?

3 Antworten

Naja wenn es zu einem Verfahren gegen dich kommt hast du gerade gestanden.

lass das mal schön bleiben- zum einen drohen dir eine Geldstrafe und die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, zum anderen kannst du lohn aus Schwarzarbeit (meiner Meinung nach völlig zu recht) nicht einklagen- siehe http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/nachrichten/bgh-urteil-schwarzarbeiter-muss-man-nicht-bezahlen-12889589.html

ichweisnix  18.11.2015, 09:11

In den Urteil geht es um Werkvertäge, nicht um Arbeitsverträge. Für Arbeitsverträge ist übrigens der BAG und nicht der BGH zuständig.

Der Artikel ist insoweit irreführend, weil hier von Arbeitern und beschäftigen die Rede ist. Im Urteil ging es aber um schwarze Aufträge. Der BGH bezieht sich hier direkt auf §1 Abs 2 SchwarzArbG bei den explizit von Diest und Werksleistungen die Rede ist.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=67648&pos=0&anz=1




Ich habe nämlich für ca. 3 Monate schwarz gearbeitet.

Zunächstmal macht sich bei Schwarzarbeit unmittelbar primär der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer strafbar. Der Arbeitgeber muß nämlich den Arbeitnehmer anmelden und die Lohnsteuer und und Sozialabgaben abführen.

Grundsätzlich haben sie als abhängig beschäftiger Schwarzarbeiten auch einen Lohnanspruch.

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=14343

Die vereinbarte Vergütung ist aber als Bruttovergütung zu verstehen.

( Nicht zu verwechseln mit schwarzen Werkverträgen, da das der BGH mit Urteil vom 10.4.2014 - VII ZR 241/13 - entschieden, das kein Vergütungsanspruch besteht).

Sie als Arbeitnehmer sind ferner Steuerpflichtiger. Das heißt, sie müssen, wenn keine Lohnsteuer abgeführt wurde eine Steuererklärung abgeben, das Geld dort richtig angeben und entsprechend versteuern. Tun sie das nicht, wäre dies eine Steuerhinterziehung und in der Tat strafbar.