Wie Geld verdienen ohne dem Jugendamt etwas abgeben zu müssen?

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Also- mal ganz ruhig mit den jungen Pferden: Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Wenn Du Dir durch Zeitungen oder Werbeprospekte austragen etwas dazu verdienst, glaube ich, wirst Du das behalten dürfen, wie andere Jugendliche auch: es dient ja dem Zweck sich sozial zu integrieren, und Verhaltensweisen einzuüben, die man im späteren Leben braucht (etwas aushalten, arbeitsfähiges Verhalten, usw.) Die Verdienstspanne ist in einem Rahmen, von dem ich denke dass der Selbstbehalt gerechtfertigt würde.

Anders ist es wenn Du als Azubi in der Einrichtung lebst und hier durch einen Ferienjob in 14 Tagen Urlaub z.B. 1500;- Emmemmchen brutto absahnen würdest... aber ist klar, dass das eine andere Hausnummer ist,- nicht wahr?

Solltest Du an Angebote denken, wie im "Döhner-Laden" an der Ecke auszuhelfen, oder im Bistro oder whatever... das ginge sowieso nicht ohne Absprachen mit Deiner Wohngruppe und dem f. Dich zuständigen Erzieher/in. Und da müsste man dann sehen, wie sehr die Geschichte der Nebenbeschäftigung dem Erziehungsauftrag der Einrichtung zuwiderlaufen würde.

Aber in Punkto "Zeitungsaustragen"... das sehe ich locker: Aber nagle mich nicht fest. Ich weiß dass es auch Buchstabensammler in den Jugendämtern gibt: Darum würde ich vorschlagen mit deinem zuständigen Erzieher zu sprechen: Hör Dir einfach an, was der zu sagen hat...... was Du dann tust ist sowieso ein anderes Blatt... oder etwa nicht?  ;-)
Sincerely, Norbert

Menuett  05.12.2016, 13:28

Nein, er darf es tatsächlich nicht behalten.

norbert9014  05.12.2016, 20:19
@Menuett

Das ist so nicht richtig. Ich bin selber in 3 oder 4 Hilfeplangesprächen drin gesessen, in denen der Junge das Geld behalten durfte... weil es bis zu einer gewissen Grenze eher dem sozialintegrativen Charakter der Arbeit Rechnung getragen hatte: Und wie will man Jugendlichen beibringen zusätzliche Anstrengungen zu vollbringen (auch im Bereich schulisches Lernen, einfacher Fleißarbeit etc?) wenn man nicht miteinander manchmal einfach nur menschlich, sozial und sinnvoll pädagogisch arbeitet: das würde sonst nur diese so oft bemängelte "Harz IV" Haltung stützen, in der Menschen aus der erlernten Hilflosigkeit keine Wege und keine inneren Haltungen entwickeln können?  Vielleicht ist das manchmal auch nur Verhandlungsgeschick... keine Ahnung, aber wie gesagt... 3,4 Mal hat es geklappt. Und auch das nochmals zur Erinnerung: Wenn das anvisierte Einkommen eben deutlich über einen gewissen Betrag hinausgeht... dann kann auch der wohlmeinendste Mitarbeiter einer Behörde nicht weggucken!

Norbert

Da gibt's höchstens eine Chance, wenn Du etwas Nützliches / Sinnvolles mit dem verdienten Geld machen willst - dann kannst Du mit dem Amt darüber verhandeln.

Bedenke: das Jugendamt bezahlt Monat für Monat erkleckliche Summen aus Steuergeldern für Deinen Aufenthalt dort, weil Du noch nicht selbst unterhalten kannst. Rechtlich ist es in der Familie auch so, daß alle zu dem gemeinsamen Unterhalt beitragen müssen (BGB), Du bist da also prinzipiell nicht schlechter gestellt.

BecomeAPilot  30.06.2020, 20:55

Müssen Jugendliche unter 18, die einen Neben,-/Ferienjob haben auch wie bei einer Ausbildung z.B. 75% an den Staat abgeben.

Wenn ja, wie soll das Ganze dann aussehen wenn’s fertig ist? Wie sollen die Jugendlichen denn selbstständig werden, wenn sie null ansparen konnten? Klar kosten die Jugendlichen dem Staat auch was, aber definitiv nicht was im vierstelligen Bereich...

Midgarden  30.06.2020, 21:50
@BecomeAPilot

Ich kann Deinen Groll verstehen, aber auch "Familienkinder" müssen sich rein rechtlich an den Kosten beteiligen - zwar fordern das meist gutverdienende Eltern selten ein, ist bei Geringverdienern aber meist das Normale.

Daneben liegst Du allerdings mit Deiner Kostenschätzung bei der stationären Jugendhilfe (Heim, betreute Wohngruppe etc.) - da wird ein deutlich vierstelliger Betrag monatlich fällig

Das kannst du leider nicht ändern! In der Jugendhilfe ist das leider so geregelt. Verstehe ich, dass es etwas demotivierend ist.

Midgarden  04.12.2016, 21:35

Das ist nicht nur in der Jugendhilfe so geregelt, sondern in Anlehnung an das BGB für die Familie in allen Bereichen, wo der Unterhalt aus Steuermitteln finanziert wird: wer selbst Einkommen hat, kann nicht gleichzeitig 100% aller Kosten der Allgemeinheit aufbürden.

Da dabei auch Härtefälle entstehen können, haben die jeweiligen Ämter aber Ermessensspielräume

Leider ist das so, und da kannst Du auch nichts verhindern.

Das finden die Leute von der Jugendhilfe auch nicht gut, glaube mir das.

Ist halt gesetzlich vorgeschrieben.