Wie finde ich heraus, ob der Untermieter Couch-Surfing anbietet? Muss man das dem Vermieter melden?

7 Antworten

Wenn er eine abgeschlossene Wohnung gemietet hat, ister Mieter, nicht Untermieter (auch wenn er in der unteren Wohnung wohnt). In seiner Mietsache kann er machen was er will, er kann auch Teile gegen Geld untervermieten. Muss das jedoch dem Vermieter anzeigen, der es jedoch nicht ablehnen kann.

er muß es dem Vermieter melden. Es entstehen ja höhere Nebenkosten. wenn er das regelmäßig macht.

Georg63  21.07.2014, 19:00

Nebenkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Bei Pauschalen hat der Vermieter Pech, da Besuch nicht meldepflichtig ist.

Novos  21.07.2014, 19:00

Die Verbrauchs-Nebenkosten werden ermittelt

anitari  21.07.2014, 19:05

Seit wann muß man Besuch beim Vermieter anmelden?

Da er nicht untervermietet, sondern lediglich Besuch empfängt, geht das niemanden was an.

Wenn er es anbietet, wird sich das ja feststellen lassen.
Da gibt es ja eine Internetseite...einfach mal ein bisschen klicken.
Vielleicht findest Du ja seinen Namen.
Und, er darf es natürlich NICHT ohne Einverständnis des Vermieters anbieten.

Couch-Surfing mußt du dem Vermieter nicht melden. Es sind deine privaten Gäste und du betreibst kein Beherbergungsgewerbe. Der Vermieter muss private Gäste dulden.