Wie finde ich heraus, ob der Untermieter Couch-Surfing anbietet? Muss man das dem Vermieter melden?
Meine Eltern haben eine kleine Wohnung unter Ihnen an einen jungen Mann vermietet. Der hat sehr oft Besuch und seit einiger Zeit einen Couch-Surfing-Aufkleber auf seinem Briefkasten.
Ich will ihn nicht unbedingt fragen, erstens, weil er mein Ex-Freund ist und außerdem ist er sowieso selten da oder hat Gäste und das ist immer komisch.
Falls er Couch-Surfing anbietet, muss er das dem Vermieter melden oder darf er das einfach so? Weil er verdient ja kein Geld damit.
7 Antworten
Wenn er eine abgeschlossene Wohnung gemietet hat, ister Mieter, nicht Untermieter (auch wenn er in der unteren Wohnung wohnt). In seiner Mietsache kann er machen was er will, er kann auch Teile gegen Geld untervermieten. Muss das jedoch dem Vermieter anzeigen, der es jedoch nicht ablehnen kann.
er muß es dem Vermieter melden. Es entstehen ja höhere Nebenkosten. wenn er das regelmäßig macht.
Nebenkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Bei Pauschalen hat der Vermieter Pech, da Besuch nicht meldepflichtig ist.
Die Verbrauchs-Nebenkosten werden ermittelt
Seit wann muß man Besuch beim Vermieter anmelden?
Da er nicht untervermietet, sondern lediglich Besuch empfängt, geht das niemanden was an.
Wenn er es anbietet, wird sich das ja feststellen lassen.
Da gibt es ja eine Internetseite...einfach mal ein bisschen klicken.
Vielleicht findest Du ja seinen Namen.
Und, er darf es natürlich NICHT ohne Einverständnis des Vermieters anbieten.
Ich habe jetzt gelesen, dass es auf die Dauer der "Besuche" ankommt.
Da gibt es eine Regelung:
http://www.zdf.de/volle-kanne/couchsurfing-auf-reisen-zu-gast-bei-fremden-33371674.html
Couch-Surfing mußt du dem Vermieter nicht melden. Es sind deine privaten Gäste und du betreibst kein Beherbergungsgewerbe. Der Vermieter muss private Gäste dulden.
Warum nicht? Wo steht das?