Wie dürfen Handwerker ihre Anfahrt berechnen?

3 Antworten

Anfahrtskosten werden oft zu hoch veranschlagt Oftmals berechnet der Handwerker zusätzliche Kosten für An- und Abfahrt. Per Gesetz gibt es dazu keine grundsätzliche Regelung. Üblich ist jedoch, dass der Handwerker für eine konkret anzugebende Fahrtzeit ein Entgelt verlangen kann. Allerdings darf für die Fahrtkosten nicht die gleiche Summe wie für die Arbeitszeit berechnet werden. Eine einheitliche Regelung zu Höhe der Fahrtkosten gibt es jedoch nicht. Fahrtkosten können vor allem bei Aufträgen mit geringem Aufwand abgerechnet werden.Ausnahmen gibt es bei Großprojekten. So darf ein Handwerker, der an einem Hausbau beteiligt ist, nicht für jede An- und Abfahrt kassieren. Quelle: mdr-Ratgeber

wolli3454  27.07.2007, 17:20

Ein ca. 20 Jahre altes Gesetz bestimmt, dass der Unternehmer aus Fahrt- und Reisezeiten keinen wirtschaftlichen Gewinn erzielen darf. Also muss er dafür seine Gewinnmarge herausrechnen.

Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage, welche nicht den vollen Stundenlohn eines im Stau stehnenden Handwerkers als Kalkulationsgrundlage für die Berechnung der Fahrtkosten verwehrt. Auch gibt es kein gültiges Gesetz. dass untersagt, dass die Fahrtkosten nicht als separate Kostenart nicht als Hauptananteil nicht zur Gewinnerzielung herangezogen werden dürften. Als Kalkulationsgrundlage dient der tatsächliche Lohn der Mitfahrer (Meister, Geselle, Azubi), Fahrzeugabschreibung, Kfz-Steuer u. -Versicherung, Ölwechselkosten bzw. Turnuswartung, Verbrauchsmaterial Filter und Lampen, und Öl- und Kraftstoff auf der Basis von Zeit und gefahrenen Kilometern. Der versteckte Gewinnaufschlag ist bereits im Lohn enthalten.

Was verdienen Sie, wann bei ihrer Arbeit ? Nur von Beginn bis Ende , sicher.

Wer soll denn den Gesellen bezahlen wenn er auf dem Weg ist ? Das Auto ist auch nicht Steuer und Versicherungsfrei zu halten.