wie buche ich ausgaben (bewirtung, tanken...) als kleinunternehmer?

5 Antworten

Das ist keine gute Entscheidung, die USt nicht gegen zu rechnen. Für Fahrtkosten gibt es entweder eine Pauschale oder Du führst ein Fahrtenbuch.

Bewirtungskosten sind sehr heikel. Ich lasse sie ganz raus, weil ich nicht in Verdacht geraten will, mir etwas zu erschummeln, Du musst auch Deinen Anteil herausrechnen. Es ist aber auch nur hin und wieder ein Kaffee oder ein kleines Mittagessen, beides bekomme ich oft auch zurück.

wenn du keine Ust bei Kunden einhebst dann brauchst du auch keine Vorsteuer bei Ausgaben buchen. Es sollte der volle Betrag inkl. Ust abgeschrieben werden da du rechtlich gar nicht befugt bist bei einer Betriebsausgabe Vorsteuer erheben zu dürfen. Du schreibst ja eh den gesamten Betrag als Betriebs und Geschäftsausgabe ab.

Als Kleinunternehmer solltest du eigentlich nur schauen das die Gewinne und Ausgaben in einem gesunden Verhältnis gegenüberstellst sind, so das du am Ende des Jahres den bestmöglichen Ertrag erzielst. Gewinne minimieren - Abschreibungen maximieren, natürlich nur wenn du einen gewissen Umsatz erzielst.

Du bist eigentlich nur verpflichtet deine Ein und Ausgaben festzuhalten und hast keine Buchführungspflicht.

Ich hoffe du hast trotzdem einen Steuerberater der dir am Ende des Jahres unter die Arme greift, find ich toll das du dich mit diesen Sachen selbst beschäftigst, ist sehr wichtig für einen Unternehmer!!

lg

Auf der Sollseite : Buchungssatz: Kasse an Ausgabe (bei Barzahlung) oder Bank an Rechnung (bei Überweisung) Post an Rechnung (bei Überweisung)

Wenn Geld ausgegeben wird, dann mehrt sich die Bank - seltsam !?

... über deinen Buchungssatz solltest Du noch einmal nachdenken ;)

@spitschan

ehrlich wahr^^ Kasse und Bank sollten bei Aufwendungen ins Haben!!;-)

@bomberoesp

... so ist es - darum: Aufwand (Personenkonto) an Bank (Kasse, u.s.w.) !!!

Da du doch keine Mehrwertsteuer geltend machst - buchst du deine Ausgaben eben halt mit der im Rechnungsbetrag enthaltende MwSt.

Sofern Du von der Anwendung von §19 UStG Gebrauch machst, darfst Du keine Vorsteuer geltend machen! Die Ausgaben sind daher mit dem Bruttobetrag ohne VSt direkt auf die jeweiligen Kostenkonten zu verbuchen.

Exakt! ;-)