Wie berechnet sich Kindesunterhalt bei Unterbringung in einer Fördereinrichtung?

3 Antworten

Das Kind wohnt nicht mehr bei dem Elternteil, das bisher den "Naturalunterhalt" für das Kind erbrachte (Betreuung, Kochen, Waschen, Putzen...), deshalb ist nun auch dieser Elternteil barunterhaltspflichtig für die Tochter.

Die Kosten für die Unterbringung der Tochter bzw. der Anteil, der von den Eltern zu erbringen ist, errechnet sich anhand eurer jeweiligen "unterhaltsrelevanten Einkommen".

Die Mutter bekommt titulierten Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, ....

Unterhaltsvorschuss wird maximal bis zum 12. Geburtstag eines Kindes gezahlt. 

Nun bekomme ich Schreiben dass ich meinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkomme inkl. Aufforderung aufgelaufenen Unterhalt zu begleichen. 

Vermutlich wurde der Unterhaltstitel dem zunehmendem Alter des Kindes entsprechend angepasst o.ä....(?), so dass ggf. zu wenig gezahlt wurde. Das solltest du mit der Mutter abklären....

wenn ihr 2 beide über Selbstbehaltsgrenze liegt müsst ihr beide an die Einrichtung entsprechend Anteilig bezahlen. So eine Unterbringung kostet zwischen 4000 und 5500 Euro im Monat. Euer Anteil liegt zwischen 200 und 500 Euro pro Person und je nach Einkommen. Den Anteil rechnet euch nachdem ihr bereinigtes netto angegeben habt das Jugendamt bzw der Träger der Einrichtung

Fragtag 
Fragesteller
 11.11.2015, 20:54

Danke, kann es sein dass die Beistandschaft vom JA noch gar keine Kenntnis von der Unterbringung außerhalb zu Hause hat ?

Muß dem wohl nachgehen und klären......

Denke daß ich und Mutter jetzt unterhaltspflichtig sind, und nicht mehr der Mindestunterhalt herangezogen werden kann.

Immerhin ist die Tochter seit halben Jahr nicht mehr zu Hause, die Zeit davor in Psychiatrie rechne ich nicht dazu.

Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Wenn das Kind in einer "Einrichtung" untergebracht ist, will der entsprechende Träger diesen Unterhalt haben.