Wie ausweisen, wenn man seinen Personalausweis verloren hat?

5 Antworten

wenn du nicht gerade an überpingelige beamte gerätst, reicht normalerweise der führerschein: das ist ein amtliches dokument mit lichtbild des inhabers. hat früher mal ausgereicht, dass man vom bgs eine art behelfs-personalausweis bekommen konnte.

Falsch ! Schau Dir bitte meinen Ergänzungskommentar an.

Was der BGS (heute Bundepolizei, denn den BGS gibt es schon seit Jahren nicht mehr) ausstellt nennt sich "Reiseausweis als Passersatz, kurz RaP. Den bekommst Du nur, wenn Du beabsichtigst die Staatsgrenze zu überschreiten. Für das Inland werden RaP grundsätzlich nicht ausgestellt.

Dann kannst Du dich doch zumindest mit Deinem Führerschein und den Fahrzeugpapieren ausweisen.

Hab aber nur den Wisch für den Führerschein ab 17.. muss meinen richtigen nächste Woche abholen... und ich glaube selbst dafür brauch ich nen Personalausweis...

Du beantragst zusammen mit dem neuen Perso gleich einen Vorläufigen. Den bekommst Du auch direkt mit. Kostet 10 Euro. 2 biometrische Bilder mitbringen und natürlich auch das Geld für den "normalen" Perso (je nach Alter 22,80 oder 28,80 €).

du bekommst , wenn du eine neuen beantragst, beim bürgermeisteramt eine vorläufigen personalausweis (oder wie der wisch heisst). der ist , wenn ich nicht irre, begrentz gültig und mit dem kqannst du dich ausweisen, bis der neue personalausweis da ist oder der begrenzte zeitraum um ist....

Nur, wenn sie ihn beim Beantragen verlangt. Der kostet nämlich extra,

@Sumselbiene

oha, das war aber auch mal anders....früher wurde der doch noch automatisch , ohne extra antragen ausgestellt......oder irre ich mich da??

Du kannst dir gegen eine Gebühr auch einen Vorläufigen ausstellen lassen. Macht aber nur sinn, wenn du demnächst ein Ausweispapier benötigst. Ansonsten reicht echt erstmal der Führerschein in der Tasche.

Das ist leider nicht richtig. Der Führerschein ist KEIN AUSWEISPAPIER, sondern nur die schriftliche Bestätigung ein Kraftfahrzeug im Strassenverkehr führen zu dürfen. Also die schriftliche Bestätigung, dass Du eine Fahrerlaubnis besitzt.

Ein Blick ins Personalausweisgesetz ist hilfreicher:

§ 1: Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen, wenn sie älter als 16 Jahre sind.

Wenn der Ausweis verloren gegangen ist, besitzt man ihn nicht mehr.

Wenn man vorsätzlich oder leichtfertig keinen Personalausweis besitzt, obwohl man dazu per Gesetz verpflichtet ist, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. (§5 Abs. 1, Ziff.1 Personalausweisgesetz)

Du gehst zu Deinem zuständigen Einwohnermeldeamt und meldest dort den Verlust. Wenn Du den verloren gegangenen Ausweis wieder auffinden solltest, hast Du das ebenfalls der Behörde zu melden.

Zwischenzeitlich wird der Personalausweis im Fahndungsbestand INPOL der Polizei als Verloren/abhandengekommen zur Fahndung ausgeschrieben.

Polizeikontrolle: Du gibst die geforderten Daten auf Verlangen wahrheitsgemäß mündlich an. Die Polizei kann mittels einer sogenannten EMA Anfrage Deine mündlichen Angaben sofort vor Ort kontrollieren, wenn die Beamten das für erforderlich erachten. Natürlich sagst Du den Beamten auch, dass Du Deinen Ausweis verloren hast und das Du bereits beim Einwohnermeldeamt den Verlust gemeldet hast. Dann ist das alles überhaupt kein Problem. Die Vorlage eines Führerscheins ist lediglich eine Art hilfreicher Ersatz um die Richtigkeit Deiner mündlichen Angaben zu belegen. Aber auf keinen Fall ein Ersatz für Deinen Personalausweis.

Mitführen mußt Du den Personalausweis übrigens nicht. Dazu bist Du nur beim Grenzübertritt verpflichtet. Also könntest Du auch sagen, Du hättest ihn zu Hause vergessen. Aber Vorsicht: Wenn sich jemand zwischenzeitlich mit Deinem verlorenen Ausweis ausgestattet hat und diesen nun mißbräuchlich benutzt, könnte dies im Nachgang zu Problemen führen. Also besser nicht flunkern. Wie gesagt. ist alles kein großes Problem.

@Buschist

sehe ich genauso...