Kann ich Widerspruch gegen die Klassenarbeit einlegen?

7 Antworten

Die Arbeit muss drei Wochen nach dem Schreiben zurückgegeben werden. Du kannst zum Direktor gehen und das anfordern. Dann musst du aber davon ausgehen, dass die Arbeit wiederholt wird. Und ne 2 bekommst du, wenn du den Punkt mit dem 60%/40% erwähnst und sie fragst, ob mündlich nicht mehr zählt, als schriftlich.

loxnizer  16.01.2015, 16:11

wo kommt die 3 Wochen Regel her?

4ssec67  16.01.2015, 16:11
@loxnizer

Schulministerium

4ssec67  16.01.2015, 16:12
@loxnizer

aber die zählt nur ohne Ferien, die werden dann angerechnet

loxnizer  16.01.2015, 16:13
@4ssec67

wo steht das denn bitte

loxnizer  16.01.2015, 16:14
@loxnizer

wenn dann ist das bundeslandabhängig, in viele Bundesländern gibt es so eine Vorschrift meineserachtens nach nicht

4ssec67  16.01.2015, 16:15
@loxnizer

was weiß ich, ich bin nicht der Gesetzgeber, aber in SH ist das so. Sonst könnte eine Arbeit ja gar ein halbes Schuljahr behalten werden und das geht definitiv nicht.

734PED12x 
Fragesteller
 16.01.2015, 16:17
@4ssec67

Ich bin aus NRW, in meiner alten schule meinte der rektor das ein lehrer sie max. 2-3 wochen behalten darf. Ohne den ferien wären es jetzt 8 wochen. Dennoch überzogen.

4ssec67  16.01.2015, 16:17
@734PED12x

genau das meine ich danke für die Unterstützung

dagegen vorgehen, nur weil du sie solange nicht weiderbekommen hast, kannst du sicherlich nicht. das einzige was du tun kannst ist den Lehrer um eine weitere Bewertung bitten, test, an die tafel, mündlich oder ähnliches. um ehrlich zu sein, wenn du so scharf auf ne eins bzw. zwei bist, solltest du eigentlich gewusst haben, dass diese arbeit dafür nicht reicht und mündlich wie du sagst "gas geben" sollen. rede mit dem Lehrer probier ihn dazu zu bewegen euch/ dich ncohmal zu bewerten, vllt kannst du ja auch ne extra Hausarbeit anfertigen die du abgegeben kannst o.ä. sonst musst du halt mal mit ner 3 leben - kein weltuntergang

734PED12x 
Fragesteller
 16.01.2015, 16:20

ich wusste ja nicht das ich eine dre ihabe. Ich wusste auch nicht das ich in der arbeit ausgerutscht bin. das weiß ich grade mal seid 5 stunden, und begeistert bin ich nicht.

Hallo, aufgrund deiner Nachfrage hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=37&t=258998&p=1635967#p1635967

kann ich wie folgt antworten. 1. Ein Frist zur Wiedergabe gibt es in der APO-BK die ja wohl zuständig ist nicht. 2. Daher sind auch Meinungen zum Niedersächsischen Schulgesetz hier nicht weiterbringend, da Schulrecht Ländersache ist. 3. Gegen die Note in der Klassenarbeit kann man sich Beschweren. 4. Gegen die Halbjahres Note, die ein Verwaltungsakt ist kann man nach dem Wiederspruch vor dem Verwaltungsgericht klagen. 5. Wenn der TE mal Fragen beantwortet, könnte man auch die von Ihm gewünschte Rechtgrundlage nennen, oder ein Entsprechendes Urteil

ralphdieter  30.05.2015, 21:13

Schöner Link! Da fühlt man sich gleich viele Jahrzehnte jünger :-)

  1. Bundesland?
  2. Schulform / Bildungsgang?
  3. Wo steht, dass 50% der Note aus dem 1. Halbjahr kommt?
  4. Zitat: "Ich weiß das ein lehrer mir die klassenarbeit binnen von 2-3 wochen zurück geben muss, aber" Ich weis, das dies eine Regelung aus der Prüfungsordnung der Sek I in NRW ist, diese aber aus deinen Angaben "12. Klasse" wohl nicht anzuwenden ist. Von daher die Fragen beantworten, dann bekommt man auch Antworten, die einem weiterhelfen.

du bist doch voll gut !! und du kannst in dem haubtfach keine 3 bekommen wenn du in der arbeit 3 hattest und mündlich 2 auch nicht auf dem gymmi (bin gymmi) du müsstest eine 2 haben !! Also ja gehe dich beschweren falsche note !!