Kann ich Widerspruch gegen die Klassenarbeit einlegen?
Guten Tag gf community
folgede Situation: Nach knapp 10 Wochen wurde uns endlich die arbeit eines hauptfaches zurück gegeben, dabei hatten wir 10 wochen unterricht der entweder ausgefallen war, oder von einer neuen Refrendarin geführt worden ist.
Ich habe dort eine 3 bekommen. (zu meiner verteidigung, wir haben in der zeit 4 arbeiten pro woche geschrieben, bei 13 fächern ist das garnicht mal so lustig)
jedenfalls will mir meine lehrerin nun eine 3 auf mein zeugnis geben da sie mich nur als 2 im mündlichen bewertet. Ich finde das total unfair! Die arbeit wurde uns 10 wenn nicht 11 wochen nicht zurück gegeben, uns wurde keine note gesagt. Wir haben nicht die chance mündlich nochmal gas zu geben, es gab keine tests und wir könnten in den 10 wochen auch kein Referat schreiben! Ich hatte davor eine 1 in dem Fach auf dem zeugnis, schriftlich habe ich mich verschlechtert, aber ich finde es unfair das man uns 2 monate ( das ist die hälfte eines halbjahres nur so neben bei) nicht die arbeit zurück gibt, geschweige den sagt wie sie ausgefallen ist. Am montag stehen die noten fest -.-
Kann ich das irgendwie widersprechen? Ich weiß das ein lehrer mir die klassenarbeit binnen von 2-3 wochen zurück geben muss, aber ich kenn den gesetzes abschnitt nicht.
Kann man da ein widerspruch machen? Auf eine neue prüfung bestehen? Ich kann den stoff, der schriftliche teil war ein ausrutscher, das wissen die auch wenn die sich meine anderen noten im vergleich zur klasse ansehen. z.B. Informatik 2+, Mathe 1- , Deutsch 1-2, Englisch 2- , Physik 1-2 usw.
Ich hatte schonmal so einen fall da hat sich mein physik lehrer um 3(!) Noten vertan, nach einem widerspruch ca. 2 monate "streit" hat man mir die note verbessert.
Meine Klasse denkt genauso, aber die haben angst gegen die lehrer zu gehen, mir ist das persönlich egal. Sollte ich auf der rechtlichen seite stehen ziehe ich das knallhart durch.
Den ganz ehrlich wie soll mich eine junge refrendarin und eine lehrerin die nie da ist in den 10 wochen richtig bewerten?!
Ich bin aktiv, meine Antworten sind alle richtig, hausaufgaben immer dabei, selbst wenn sich keiner meldet - tuh ich das. Versuche immer die besten (designerisch und funktionstechnisch) arbeiten abzugeben. - das ist doch ne 1,0 und keine 2,0 -.-
Ich weiß, manche werden sagen "ich bin froh wenn ich ne 3 oder 4 habe". aber ich möchte eben weiter studieren gehen. Dafür brauche mein zeugnis der 12. Klasse, und da spielt das erste halbe jahr eben 50% anteil mit! Daher möchte ich auf keinen fall so etwas lassen...
ich hoffe jemand hat eine hilfreiche Antwort, verweisungen auf Links sind ebenfalls gern erwünscht.
VG
7 Antworten
Die Arbeit muss drei Wochen nach dem Schreiben zurückgegeben werden. Du kannst zum Direktor gehen und das anfordern. Dann musst du aber davon ausgehen, dass die Arbeit wiederholt wird. Und ne 2 bekommst du, wenn du den Punkt mit dem 60%/40% erwähnst und sie fragst, ob mündlich nicht mehr zählt, als schriftlich.
Schulministerium
aber die zählt nur ohne Ferien, die werden dann angerechnet
wo steht das denn bitte
wenn dann ist das bundeslandabhängig, in viele Bundesländern gibt es so eine Vorschrift meineserachtens nach nicht
was weiß ich, ich bin nicht der Gesetzgeber, aber in SH ist das so. Sonst könnte eine Arbeit ja gar ein halbes Schuljahr behalten werden und das geht definitiv nicht.
Ich bin aus NRW, in meiner alten schule meinte der rektor das ein lehrer sie max. 2-3 wochen behalten darf. Ohne den ferien wären es jetzt 8 wochen. Dennoch überzogen.
genau das meine ich danke für die Unterstützung
dagegen vorgehen, nur weil du sie solange nicht weiderbekommen hast, kannst du sicherlich nicht. das einzige was du tun kannst ist den Lehrer um eine weitere Bewertung bitten, test, an die tafel, mündlich oder ähnliches. um ehrlich zu sein, wenn du so scharf auf ne eins bzw. zwei bist, solltest du eigentlich gewusst haben, dass diese arbeit dafür nicht reicht und mündlich wie du sagst "gas geben" sollen. rede mit dem Lehrer probier ihn dazu zu bewegen euch/ dich ncohmal zu bewerten, vllt kannst du ja auch ne extra Hausarbeit anfertigen die du abgegeben kannst o.ä. sonst musst du halt mal mit ner 3 leben - kein weltuntergang
ich wusste ja nicht das ich eine dre ihabe. Ich wusste auch nicht das ich in der arbeit ausgerutscht bin. das weiß ich grade mal seid 5 stunden, und begeistert bin ich nicht.
Hallo, aufgrund deiner Nachfrage hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=37&t=258998&p=1635967#p1635967
kann ich wie folgt antworten. 1. Ein Frist zur Wiedergabe gibt es in der APO-BK die ja wohl zuständig ist nicht. 2. Daher sind auch Meinungen zum Niedersächsischen Schulgesetz hier nicht weiterbringend, da Schulrecht Ländersache ist. 3. Gegen die Note in der Klassenarbeit kann man sich Beschweren. 4. Gegen die Halbjahres Note, die ein Verwaltungsakt ist kann man nach dem Wiederspruch vor dem Verwaltungsgericht klagen. 5. Wenn der TE mal Fragen beantwortet, könnte man auch die von Ihm gewünschte Rechtgrundlage nennen, oder ein Entsprechendes Urteil
Schöner Link! Da fühlt man sich gleich viele Jahrzehnte jünger :-)
- Bundesland?
- Schulform / Bildungsgang?
- Wo steht, dass 50% der Note aus dem 1. Halbjahr kommt?
- Zitat: "Ich weiß das ein lehrer mir die klassenarbeit binnen von 2-3 wochen zurück geben muss, aber" Ich weis, das dies eine Regelung aus der Prüfungsordnung der Sek I in NRW ist, diese aber aus deinen Angaben "12. Klasse" wohl nicht anzuwenden ist. Von daher die Fragen beantworten, dann bekommt man auch Antworten, die einem weiterhelfen.
du bist doch voll gut !! und du kannst in dem haubtfach keine 3 bekommen wenn du in der arbeit 3 hattest und mündlich 2 auch nicht auf dem gymmi (bin gymmi) du müsstest eine 2 haben !! Also ja gehe dich beschweren falsche note !!
wo kommt die 3 Wochen Regel her?