Widerruf von on-line Verträgen
Gilt der Grundsatz, dass on-line Verträge innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden können, auch für Reiseportale(z.B. booking com und auch Hotelreservierungen? Habe bei booking com eine Reservierung für Hotel "Seeklause" Trassenheide vorgenommen, diese nach ca.1 Woche storniert und zeitgleich bei besagten Hotel gebucht, weil dort Angebot günstiger. Nun verlangt das Hotel eine Stornogebühr von 50,-€.
4 Antworten
Zunächst einmal: das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt ausdrücklich nicht für Reiseleistungen (Flüge, Hotels, Pauschalreisen, etc.).
Das ergibt sich schon aus dem Gesetzestext des § 312b (Fernabsatzverträge). Dort steht:
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge (...) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, (...)
Also, sorry, du hast keine 14 Tage Widerrufsrecht.
Unabhängig davon kann per AGB dem Kunden ein solches Recht freiwillig eingeräumt werden; wenn dies nicht der Fall ist, hast du aber keine gesetzliche Handhabe.
Es gibt beim Widerrufsrecht für online-Käufe diese Ausnahme:
BGB § 312 b, Absatz 3: Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung und Beförderung.
Also ist das Hotel im Recht und kann Stornogebühren verlangen.
Die AGB des jeweiligen Portals verrät Dir näheres.
Hast Du Dich an diese gehalten, kann das Hotel für die Internetbuchung kein Storno verlangen.
das kommt drauf an wann die reise ist wenn die demnächst ist haben die recht aber les doch mal die stronierungsbedingungen des hotels mal durch