Widerruf des Vertrages wurde abgelehnt, was kann ich noch tun?

7 Antworten

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Wenn du belegen kannst, dass du innerhalb der Frist widerrufen hast, dann bist du aus der Sache raus. Schreibe einen Brief oder Mail (mit lesebestätigung anfordern!) und lege den Sachverhalt aus deiner Sicht dar mit dem Hinweis, dass aus deiner Sicht für dich keine Zahlungsverpflichtungen bestehen. Schreibe auch rein, dass du weitere Porto- und sonstigen Kosten einfordern wirst, wenn sie weiter auf die Zahlung bestehen. Wenn die dir mit Mahnbescheid etc. drohen, gehe zum Anwalt, der weiss besser, wie man da immer widerspricht.

Minimilk 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 10:05

Ich habe ja das Datum der E-Mail als ich den Widerruf abgesendet habe, von daher ist die Frist ja ganz deutlich dass ich sie nicht überschritten habe

TheHojo  31.07.2012, 10:29
@Minimilk

Eine Lesebestätigung ist bei sowas immer hilfreich, weil du dann nachweisen kannst, dass das jemand auch bearbeitet hat. In dem Fall Email ausdrucken und zu den Unterlagen. Diese Mail schickst du elektronisch nochmal als Anlage an die Versicherung und verweist auf die Fristeinhaltung und darauf, dass du auf Widerruf bestehst und keine Zahlungsverpflichtungen für dich bestehen. Lasse dir hier eine Lesebestätigung schicken. Schreibe auch nochmal, dass du weitere Kosten geltend machen wirst und bei weiteren Zahlungsaufforderungen einen Anwalt einschalten wirst, deren Kosten du am Ende des Verfahrens der Versicherung in Rechnung stellen wirst.

grinsefisch  31.07.2012, 10:40
@TheHojo

lesebestätigung... toller nachweis.

genau wegen sowas sollte man einen widerruf immer als einschreiben verschicken! bei mails kann man einfach behaupten, die seien nie angekommen!

TheHojo  31.07.2012, 12:08
@grinsefisch

Deswegen eine Lesebestätigung. Die reicht juristisch aus. Es ist damit nachweisbar, dass die Mail angekommen ist und nicht ein Zustellungsfehler war und dass irgendjemand die Mail geöffnet hat. Dann muss erstmal die Versicherung beweisen, dass die Mail nicht ankam und irgendein Bot im Datennirvana die Bestätigung die Bestätigung geschickt hat. Wenn man immer alles per Einschreiben per Rückschein verschickt, kann man seinem Geld nachlaufen und bekommt es doch eher selten. Oder soll ich einsehen, für einen Widerruf Kosten zu übernehmen? Ganz gewiss nicht.

Minimilk 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 12:31
@TheHojo

Danke, ich habe zum Glück eine Lesebestätigung

Nicht alle Verträge unterliegen automatisch einem 14-tägigen Widerrufsrecht, das für bestimmte Geschäfte durch den Gesetzgeber zum Schutz des Konsumenten vorgeschrieben ist. Bei Geschäften, die nicht zu dieser Kategorie gehören, muss ein Widerrufsrecht ausdrücklich vertraglich vereinbart sein. Sollte Dir aufgrund des einen oder anderen o.g. Sachverhalts ein Widerspruchsrecht zustehen, so hättest Du fristgerecht gehandelt und könntest auf Dein Recht bestehen. Auch ist hier unklar, ob mittlerweile die Leistung von der Gegenseite erbracht wurde oder nicht (Leistung/Artikel erhalten, was hast Du damit gemacht, usw.) Ohne weitere Angaben Deinerseits ist es hier allerdings schwer, weitere Tipps zu geben, wie Du Dich verhalten solltest.

Minimilk 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 10:18

Nein, ich habe keinerlei Leistungen in Anspruch genommen. Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag

wenn Du beweisen kannst, das der Widerruf pünktlich gemacht wurde, teile dieses dem anderen nochmals mit. Auch dass Du keine Zahlungen leisten wirst und in Zukunft keinen Kontakt mehr mit dieser Firma möchtest. Es ist jetzt natürlich schwer zu sagen, da keine Infos um was für einen Vertrag es sich genau handelt und was genau abgeschlossen wurde.

Ich habe ja das Datum der E-Mail als ich den Widerruf abgesendet habe, von daher ist die Frist ja ganz deutlich dass ich sie nicht überschritten habe

dein problem ist, daß du NICHT nachweisen kannst, daß der empfänger diesen widerruf auch erhalten hat! du kannst zwar davon ausgehen, daß die mail angekommen ist, aber mehr auch nicht.
genau wegen sowas sollte man einen widerruf immer als einschreiben mit rückschein verschicken, denn dann hat man den nachweis! bei mails kann man einfach behaupten, die seien nie angekommen und wie willst du das gegenteil beweisen?

ich fürchte, du wirst zahlen müssen...

Minimilk 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 11:17

Ich habe ja zum Glück eine Lesebestätigung der E-Mail. Und wie hätten die mir sonst eine Ablehnung schicken sollen wenn die Mail nie angekommen wäre?

Um was für einen Vertrag handelt es sich denn?

Ein automatisches Widerrufsrecht hat man nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften. Ansonsten muß es ausdrücklich vereinbart sein.

Minimilk 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 10:08

Ein Versicherungsvertrag und in den Bedingungen ist ganz klar die 14tägige Widerrufsfrist hinterlegt...

nuckiiii  31.07.2012, 10:09
@Minimilk

Dann ist sie Vertragsbestandteil und dein Recht. Wenn die Widerrufsfrist nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist, die nicht eingetreten sind, ist dein Widerruf rechtsgültig.

nuckiiii  31.07.2012, 10:02

So ist es.

Kommt also drauf an, um welchen Vertrag es sich handelt und ob dir ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde.