WG,Mobbing,Beleidigung und unsauberheit

2 Antworten

also ganz ehrlich: wieso schlägst du jemandem ins gesicht und spuckst wen anders an, wenn du dir keinen stress mit der polizei leisten kannst? das schreit doch nur nach einer anzeige gegen dich.

was du nun tun kannst? im endeffekt nicht viel, da sie in der überzahl sind und du ja auch an der situation selbst schuld bist. hättest du von anfang an ehrlich gespielt, wären vlt gar keine probleme entstanden. das größte problem wird wohl sein, dass ihr da nun zu zweit wohnt und nicht wie eigentlich vorgesehen du alleine. das ist meine ich, ab einem gewissen grad gestzlich auch nicht zulässig. wo da die grenzen sind, kann ich aber auch nicht genau sagen. um die situation nicht zu verschlimmern, würde ich ganz einfach an deiner stelle alles von deinem eigentum in deinem zimmer aufbewahren, dieses bei verlassen der wohnung absperren und auch nichts mehr zu gemeinsamen besorgungen zuzahlen. ihr solltet vielleicht das putzen komplett unterlassen, da es scheinbar nur euch stört. ich weiß, das is natürlich nicht lustig und ab einem gewissen grad wirds ecklig, aber wenn ihr nciht immer die dummen sein wollt, die sauber machen, bleibt euch nichts anderes übrig.

Michele1979 
Fragesteller
 18.06.2012, 20:22

hey, zunächst danke für deine antwort, aber lese bitte erstmal richtig, bevor du was schreibst, denn ich habe geschrieben, dass der mitbewohner MICH geschlagen hat und nicht umgekehrt!!!!! daraufhin habe ich gespuckt, ich gebe zu, das war auch nicht die feine art, aber handgreiflich bin ich nicht geworden und zwar genau aus dem grund dass ich mir keinen ärger mit polizei leisten kann, also bitte erst lesen und denken dann reden bzw. schreiben!!! auch wurde ich von dem anderen bewohner aufs übelste beleidigt und provoziert, er ist auf mich losgegangen daraufhin habe ich ihn nur weggeschupst, ich denke das ist eine menschliche reaktion, wie gesagt, ich bin genug psychisch angeschlagen wegen anderen themen, und es brennen mir langsam die sicherungen durch, denn ich kann nicht mehr. ich hoffe das ist jetzt richtig angekommen und richtig ausgedrückt, so dass es nicht wieder falsch verstanden wird!!! ja dass mit dem putzen ist richtig, nicht mehr zu putzen und zu leben wie eine drecksau ist vllt eine lösung, aber kein leben, daher bin ich ja auch froh wenn ich am 01.08. weg bin. hat noch jemand einen anderen ratschlag, mit dem ich etwas mehr anfangen kann??? danke im voraus

Michele1979 
Fragesteller
 18.06.2012, 20:31
@Michele1979

und abschließen tue ich mein zimmer von anfang an und gemeinsame besorgungen gibts auch nicht, da hier jeder irgendwie sein eigenes ding macht und auch keine vernünftige unterhaltung möglich ist. das problem ist, das mir gedroht wird, meine türe aufzubrechen und meine sachen vors haus zu schmeißen, und die türen sind nicht gerade guter qualtiät so dass aufbrechen kein großes problem darstellt. mein vermieter ist von allen noch der kulanteste und hat sogar einen putzplan aufgestellt, der außer mir jedoch niemanden interessiert. und seine frau schießt auch gegen mich und er steht quasi zwischen den stühlen, daher meine frage, es sind drei gegen einen und ich will definitv keinen ärger, aber ich kann mir doch nicht alles gefallen lassen, und sie alle meine schwäche der bewährung ausnutzen lassen, oder?? daher was kann ich tun, was wirklich was bringt, ohne gegen das gesetz zu verstoßen?

Kraven  19.06.2012, 07:22
@Michele1979

okay, tut mir leid, da hab ich das irgendwie zwar richtig gelesen un dann aber falsch gespeichert gehabt, bis ich meine antwort fertig hatte.

was ich mich frage: wieso hast du nicht die polizei gerufen, als er dir eine verpasst hatte? das ist zwar wahrscheinlich nicht die wahnsinnige verletzung, aber es reicht für den bestand der körperverletzung.

Kraven  19.06.2012, 07:27
@Michele1979

aus meiner sicht musst du jetzt deine missliche lage über dir ergehen lassen. ich weiß, 6 wochen sind nicht grade lusting angesichts der tatsache, dass du ja der geschädigte bist. aber wie ich schon geschrieben habe: du hast dich auch selbst in die situation befördert, damit bist du selber schuld. und du bist dir vermutlich selbst sicher eher bewusst, wie schlimm die lügen oder geheimnisse waren, die du da anfangs verheimlicht hast, als wir, die nur lesen, was los ist.

was du gegen drohungen bezüglich der zimmerräumung machen kannst, weiß ich leider nicht so wirklich. es wird nicht für eine anzeige reichen, daher wird es wohl so sein, dass du erst was tun kannst, wenn die situation tatsächlich eintrifft.

Zuerst solltest du erklären, welche Konstruktion die WG hat. Wie aus deinem emotionalen Zeilen herauslese, könnte es 3 unbefristete Einzelmietverträge für diese Wohnung geben. Einen dieser Verträge hast du, den hat der Vermieter zum 30.06.12 wahrscheinlich schriftlich gekündigt, weil du ohne Genehmigung deine Verlobte in deinem Zimmer wohnen ließest, was der Vermieter als unerlaubte Untervermietung oder Überbelegung gewertet hat. Die Regelung, dass du erst zum 01.08. 12 ausziehen musst, solltest du dir unbedingt schriftlich vom Vermieter geben lassen, weil du in dieser Situation angreifbar bist. Ich glaube, dass der Vermieter dir außerordentlich und fristlos gekündigt hat. Diese WG-Konstruktion ist nicht sehr günstig, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Die Aufteilung der Nebenkosten für die monatliche Mietzahlung ist schon ein Problem. Der Verbrauch und die Bezahlung von Elektroenergie ist mit Sicherheit jetzt schon mängelbehaftet. Die Wohnsituation sollte bis zum 1.8.12 aufgrund der Unmöglichkeit eines Platzverweises durch die Polizei so gestaltet werden, dass du und deine Verlobte sich so wenig wie möglich in der Wohnung aufhalten. Geht den Mitbewohnern aus dem Weg. Sollte es aus irgend einem Grund wieder zu einer Konfrontation kommen, dann Zivlklage auf Unterlassung androhen und auch durchführen. Jegliche Beleidigung muss zur Anzeige gebracht werden, damit du im Fall massiver Auseinandersetzungen die Verfolgung bzw. Mobbing belegen kannst. Die Androhnung von Einbruch und Hausfriedensbruch ist allein schon ein Straftatsbestand. Der Vermieter kann dein Zimmer nicht räumen. Er muss eine Klage auf Herausgabe und Räumung der Mietsache beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Die dauert bis zur Verhandlung länger als dein Auszug am 1.8.12.