WG und Wohngeld?

4 Antworten

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...die Miete dieser WG teilt sich durch die Mitbewohner. Demzufolge muss sich die einzelne Miete etwa dritteln. Ob dann noch WG zusteht, ist hier sicherlich fraglich. Auch ein Untermietvertrag muss dieser Situation angemessen sein, um dann von der Wohngeldstelle akzeptiert zu werden. Die Miete der Wohnung müsste also weit über 1000€ liegen, um überhaupt WG-fähig zu sein....

Hypoxonder 
Fragesteller
 15.08.2013, 23:20

Wg fähig, meinst du damit Förderungsfähig? Insgesamt wohnen dann da 4. Also 1/4? Richtig. Miete liegt unter 1000,- EUR

Solo54  15.08.2013, 23:24
@Hypoxonder

...dann lohnt es sich sicher nicht, an so eine Antrag überhaupt zu denken, leider... Kannst es ja trotzdem versuchen, versuchen kann man alles...

Hypoxonder 
Fragesteller
 15.08.2013, 23:25
@Solo54

Weil man dann davon ausgeht das ich den geringen Betrag irgendwie selbst hinbekommen muss bzw. dann direkt ALG beantragen sollte?!?!

versteh das System noch nicht ganz.

Hypoxonder 
Fragesteller
 15.08.2013, 23:25
Solo54  15.08.2013, 23:28
@Hypoxonder

...es gibt eine WG-Tabelle, dort ist genau aufgeschlüsselt, ab wann WG gezahlt werden kann. Dies hängt außerdem noch von anderen Faktoren ab. Am besten mal googeln...

wusels  15.08.2013, 23:41
@Hypoxonder

wenn du alg beantragst, bzw. alg2 bekommst du überhaupt kein wohngeld.

Solo54  15.08.2013, 23:45
@wusels

...das stimmt so nicht, meines Wissens bekommt man auch mit ALG diese Unterstützung. Nur bei Hartz IV wird dieses dann wieder verrechnet und so ist man wieder bei der alten Einkommenshöhe....

Hypoxonder 
Fragesteller
 15.08.2013, 23:53
@Solo54

Das klingt alles unglaublich kompliziert. Da kann ich doch lieber 2 Abende in ner Bar arbeiten gehn und hab mehr von + die Kohle.

Das kommt darauf an, ob ihr gemeinsam Wohnraum bewohnt und eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft seid. Wenn beides nicht der Fall ist, bist du dein eigenes Haushaltsmitglied. ;-) Vorausgesetzt natürlich, du hast einen Mietvertrag.

Sollte du allerdings Auszubildender oder Student sein, bist du vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn du dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG hast. Außerdem musst du über ein gewisses Mindesteinkommen verfügen, um überhaupt Wohngeld erhalten zu können. Wohngeld ist nämlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt sondern lediglich ein mehr oder weniger kleiner Zuschuss zum Wohnen.

Du bewohnst ein Zimmer und hast keine Haushaltsmitglieder. Was die anderen Mitbewohner für ein Einkommen haben, ist völlig unerheblich. Ich hoffe, Du hast einen Untermietvertrag? Den mußt Du vorlegen.

Hypoxonder 
Fragesteller
 15.08.2013, 23:15

Bin im Prinzip Hauptmieter. Könnte mir aber auch nen Untermietvertrag ausstellen. sähe aber komisch aus. Wie ist da die RegelunG?

wusels  15.08.2013, 23:16
@Hypoxonder

nein als hauptmieter kannst du dir selbst keinen untermietvertrag ausstellen.

Hypoxonder 
Fragesteller
 15.08.2013, 23:16
@wusels

;) und was mach ich in dem Fall?

wusels  15.08.2013, 23:18
@Hypoxonder

der hauptmieter hat in der regel das höchste einkommen, damit es "solche probleme" erst gar nicht gibt... wenn alle relativ schlecht da stehen, sollte man streichhölzer ziehen...

Hypoxonder 
Fragesteller
 15.08.2013, 23:19
@wusels

Was meinst du damit genau?

wusels  15.08.2013, 23:21
@Hypoxonder

wenn alle kein einkommen haben, oder alle gleich da stehen, muss sich einer um diesen sch­eiss kümmern :) herzlichen glückwunsch, du hast gewonnen und kümmerst dich um den sch­ei­ss =D

wenn jemand ein höheres einkommen hat (auf dem die verträge laufen) ist es nunmal einfacher für die restlichen, niedrigverdiener der wg.

bei ner wg gibts in der regel "untermieterverträge" und einer ist als hauptmieter aufgeführt. wenn du mit deinem einkommen und festgesetztem wohnraum für dich, im wohngeldsatz liegst, bekomsmt du es...

Hypoxonder 
Fragesteller
 15.08.2013, 23:14

Muss ich dann trotzdem diese stasimässigen, absurden angaben zu meinen Bewohnern machen?

wusels  15.08.2013, 23:15
@Hypoxonder

nein. die mitbewohner interessieren bei sowas nicht. nur dein einkommen und der wohnraum

Hypoxonder 
Fragesteller
 15.08.2013, 23:17
@wusels

Hab gehört das bei zu wenig einkommen die einem auch kein Wohngeld gewähren. ist da was dran?

wusels  15.08.2013, 23:19
@Hypoxonder

wenn der wohnraum verhältnissmäßig ist und die miete zum mietspiegel passt, solltest du in der regel wohngeld bekommen...