WG 2 Personen 2 Hauptmieter?
A will raus, B will bleiben, jedoch darf man erst nach einem Jahr kündigen und es gibt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die WG gibt es seit 6 Monaten, aber Person A und B sind nun verstritten und schweigen sich an, die WG funktioniert nicht. Person A will nicht mehr so leben und sucht einen Ausweg. A will dringend raus, aber B will bleiben, jedoch will B kein Nachmieter für das Zimmer oder allgemein einen Nachmieter für die Wohnung sodass beide rauskommen. Kann Person B wirklich Person A dazu zwingen in der Wohnung zu bleiben, oder kommt man mit einer Strafe (wie Vermieter behalten Kaution) raus. Oder gibt es andere Optionen, bitte um Hilfe.
3 Antworten
Die beiden Hauptmieter müssen das Mietverhältnis gemeinsam kündigen.
Verweigert einer der beiden die Zustimmung, so kann der andere auf diese Zustimmung mit Erfolg vor Gericht klagen; die Kündigungsfrsiten sind zu beachten.
A B... alles ganz schön verworren.
Derjenige, der ausziehen möchte, kann dies tun, muss allerdings bis zum Ende der Mietdauer (Kündigungsfrist) Miete zahlen.
Man kann hier nur vermuten.
Die einzige konkrete Frage lautet
Kann Person B wirklich Person A dazu zwingen in der Wohnung zu bleiben, oder kommt man mit einer Strafe (wie Vermieter behalten Kaution) raus.
Die Antwort lautet: nein, Person B kann Person A nicht dazu zwingen, denn das wäre Freiheitsberaubung und Nötigung.
Du willst hier dem unbedarften FS ein strafrechtliches Werkzeug in die Hand geben, obwohl ein solcher Fall nicht vorliegt. Das Wort "Zwang" respektive "zwingen" ist doch nur im übertragenen Sinne zu sehen.
Im Strafrecht gibt es keinen übertragenen Sinn.
Nach 15 Monaten Mietzeit könnte das MV beendet sein, wenn beide Mieter der Mieterpartei gemeinsam kündigen. Alle anderen Optionen würden vermutlich am Anspruch des Vermieters oder des Mieters B scheitern. Die Substitution eines neuen Mieters anstelle des Mieters A kann nur erfolgen, wenn Mieter B den Nachfolger aquiriert. Die Zustimmung des Vermieters könnte auch dann noch problematisch werden.
Eine kurzfristige Problemlösung kann nur einvernehmlich zwischen den gemeinsamen Mietern und dem Vermieter durch Vertragsauflösung herbeigeführt werden. Dabei sollte dem Vermieter ein finanzielles Angebot auf Verhandlungsbasis gemacht werden.
Langfristig könnte ein Klage auf Zustimmung zur Kündigung gegen Mieter B in frühestens 6 Monaten erfolgen.
Es bliebe auch Mieter A unbelassen sofort aus der Wohnung auszuziehen und im Innenververhältnis an Mieter B anteilig Miete zu zahlen, damit der Gesamtmietbetrag dem Vermieter monatlich zukommt. Dadurch würde aber die gesamtschuldnerische Haftung für Mieter B nicht aufgehoben.
Wie wurde die Kautionsfrage bisher gelöst?
Der Frage nach geht es weniger um einen jederzeit möglichen Auszug aus der gemeinsamen Mietwohnung, sondern die Zustimmung des anderen zur ordentlichen Kündiung des Mietverhältnisses!
Ohne gemeinschaftliche Kündigung endet das Mietverhältnis nie!