wernn jemand bei mir vor der haustür klingelt und auf toilette möchte

16 Antworten

Nun - es ist ein Grundsatz, daß wir Menschen in Not helfen ohne Wenn und Aber ...

Wenn es wirklich +triftige* Gründe dagegen gibt, schicke ihn zum Nachba

Aber bedenke: wann immer es Dich drückt, Du hast das Recht, an jeder Tür um Abhilfe zu bitten - zu wievielen Nachbarn würdest Du Dich schicken lassen, bis es zu spät ist? ;-)

Das Gesetz sagt, dass du ihm die Notdurft nicht verhindern darst, ansonsten kannst du wegen Körperverletzung und Schadensersatz haftbar gemacht werden!

Anererseits, Frauen haben oft den Bonuspunkt, dass sie sagen können, dass sie Angst haben, aber darauf verlassen düfen sie sich nicht!

Sehr häufig kommt es dabei immer zu Wohnungsdiebstählen!

Es ist auch ungewöhnlich, denn überall gibt es Kneipen und Gaststätten, wo die Leute mal GEHEN können!

DasDilemma  26.05.2010, 20:23

...soviel zu unseren supertollen gesetzen :) die welt ist verloren=)

BestRatinTown  26.05.2010, 20:25

welches Gesetz sagt denn so etwas ?

Reiswaffel87  26.05.2010, 22:45

Soso, das sagt das Gesetz? Das glaube ich eher weniger. Im Übrigen hindere ich niemanden daran seine Notdurft zu verrichten. Dass er dafür mein Klo benutzt muss ist aber auch nicht gesagt.

juergenius  27.05.2010, 09:00

** also bevor ihr euch da mal lustig macht, macht euch lieber mal schlau! Das Gesetz heißt BGB und zum mitdenken:

Bürgerliches GesetzBuch! **

user280  27.05.2010, 21:20
@juergenius

Ich finde das auch lustig =). Natürlich muss ich niemanden in mein Haus reinlassen, nur weil er aufs Klo muss. Wo kommen wir denn da hin??? Juerlachius schau dir lieber mal § 903 und 904 BGB an =)

juergenius  28.05.2010, 09:08
@BestRatinTown

Vorlesen muss ich dir's aber nicht?

BestRatinTown  28.05.2010, 18:17
@juergenius

Nein, nur dass ich weder während meines Studiums, Referendariats, noch als Mitarbeiter an einem Lehrstuhl und im Rahmen meiner derzeitigen Tätigkeit noch nie über eine Norm gestolpert bin, welche einem Dritten, einen (juristisch durchsetzbaren) Anspruch auf die Benutzung fremder Toiletten, verbunden mit dem vorgelagerten Anspruch eine fremde Wohnung zu betreten zuweist, so dass ich um Erhellung bitte ! § 903/904 sind aber abwegig

Everklever  22.08.2016, 17:08
@juergenius

Bürgerliches GesetzBuch!

Da steht wirklich drin, dass ich jedermann unter der bloßen Behauptung der Verrichtung dringender Notdurft über meine Türschwelle lassen muss?

Everklever  22.08.2016, 17:23
@BestRatinTown

§ 4711

Dringliche phallweise Benutzung privater Abortanlagen durch Dritte

Abs. 1: Verrichtungszweck

  1. Leibwasser
  2. Stuhlpflege
  3. Übergabe

Abs. 2: Zutrittsklausel

Ich lasse nur Leute in die Wohnung, die ich entweder kenne, oder die mir sonst irgendwie geheuer sind. Um Unterlassene Hilfeleistung handelt es sich dabei sicher nicht, schließlich liegt hier keine gemeine Not vor. Bei sowas nutzt man öffentliche Toilette, fragt in Geschäften nach oder verkneift es sich eben bis zuhause.

nein das zählt zu deinem selbstschutz....bei kleinen kindern oder einer frau mit kind macht man aber meistens ausnahmen...bei zwielichtigen personen ist es besser du machst nicht auf und am besten ist noch vorher durch den spion zu schauen wenn man keinen besuch erwartet

das ist dein zuhause du kannst jeden rein lassen den du willst. ICh würde niemanden reinlassen den ich nicht kenne. Weil ich auch nicht bei fremden pinklen würde. Es gibt Straßentoilleten oder wie auch immer....

BestRatinTown  26.05.2010, 20:10

wie herzlos !