Werden steuerfreie Zuschläge beim Lohn bei Berechnung von ALG 1 miteinbezogen

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Dein Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Einkommen wo Arbeitslosenversicherung drauf bezahlt wird. Wenn Die Zuschläge nur steuerfrei, nicht aber sozialversicherungsfrei waren kriegst Du entsprechend ALG I mit Zuschlag. Meistens sind die Zuschläge (Fahrtgeld?) aber sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.

http://www.pub.arbeitsamt.de/alt.html