Wer zahlt meine Anwaltskosten , bin Hartz 4 Empfänger
Ich bin Hartz 4 Empfänger und beabsichtige eine Klage gegen eine Versicherung wegen einer ausstehenden Zahlung. Wer zahlt meine Anwaltskosten? PKH wurde bereits beantragt.
6 Antworten

Wenn die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt die Staatskasse auch Deine Anwaltskosten. Solltest Du jetzt vprher zum Anwalt müssen, kannst Du Dir vom Amtsgericht Deines Wohnsitztes einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausstellen lassen. Siehe auch: http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?id=13 (Die Thematik des Prozesses ist eine andere, aber die Umstände zu Beratung/PKH bleiben gleich)

Es besteht nur die Möglichkeit, PKH zu beantragen. Wird das abgelehnt, bist du für die Anwaltskosten selbst zuständig. Das Jobcenter übernimmt keinesfalls die Kosten. Allerdings, wenn es abgelehnt wird, weist du, dass die Sache ohnehin keine Aussichten auf Erfolg hatte. Denn: Prozesskostenhilfe wird versagt, wenn die Sache keine Erfolgsaussichten hat.

Du kannst bei der Arge einen Rechtsberatungsschein holen, lass dich nicht abwimmeln, denn den gibt's. Ansonsten geh zur VdK, der ist ein freier und unabhängiger Verband für sozialrechte, kostet 4,- € im Monat und du hast eine Anwalt da!

Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen.

Du kannst Prozeßkostenhilfe beantragen