Wer zahlt meine Anwaltskosten , bin Hartz 4 Empfänger

6 Antworten

Es besteht nur die Möglichkeit, PKH zu beantragen. Wird das abgelehnt, bist du für die Anwaltskosten selbst zuständig. Das Jobcenter übernimmt keinesfalls die Kosten. Allerdings, wenn es abgelehnt wird, weist du, dass die Sache ohnehin keine Aussichten auf Erfolg hatte. Denn: Prozesskostenhilfe wird versagt, wenn die Sache keine Erfolgsaussichten hat.

Wenn die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt die Staatskasse auch Deine Anwaltskosten. Solltest Du jetzt vprher zum Anwalt müssen, kannst Du Dir vom Amtsgericht Deines Wohnsitztes einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausstellen lassen. Siehe auch: http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstipp/item.php?id=13 (Die Thematik des Prozesses ist eine andere, aber die Umstände zu Beratung/PKH bleiben gleich)

Dafür gerade ist doch die PKH. Die hast Du doch auch nicht alleine beantragt - das hat doch der Anwalt mit Dir gemacht, oder nicht? Was hat der Dir denn dazu erklärt? - Auch die Erklärungen gehören zum Job des Anwalts: Du kannst alles fragen, was Du nicht verstanden hast. Und das kostet nichts extra.

Du kannst bei der Arge einen Rechtsberatungsschein holen, lass dich nicht abwimmeln, denn den gibt's. Ansonsten geh zur VdK, der ist ein freier und unabhängiger Verband für sozialrechte, kostet 4,- € im Monat und du hast eine Anwalt da!

Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen.