Wer zahlt den Schaden für Sachbeschädigungen im Kleingartenverein?
In unseren Kleingartenverein wurde ein Stromkasten gewaltsam von Unbekanten geöffnet und das Schloss beschädigt so das es ausgetauscht werden musste. An den Stromkasten sind 4 Pächter angeschlossen. Jetzt verlangt der Vorstand des Gartenvereins das die 4 Pächter für die Reperaturkosten des Stromkastens aufkommen, sonst wird der Pachtvertag gekündigt.
MÜSSEN DIE PÄCHTER FÜR DEN SCHADEN AUFKOMMEN???
4 Antworten
Eigentlich nicht da es eine Sachbeschädigung am Gemeinschaftseigentum ist. Wenn in einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Treppenhaustüre im 5. Stock beschädigt wird muss auch die gesamte Gemeinschaft zahlen und nicht nur die Eigentümer des Stockwerkes.
Eine Drohung mit Kündigung des Pachtvertrages ist schon nahezu eine Nötigung welche bei der nächsten Vereinssitzung angesprochen werden sollte.
Der Täter.
Ist dieser nicht zu ermitteln, bleibt der Eigentümer des Stromkastens (Vermutlich der Gartenverein) auf dem Schaden sitzen. Die Drohung mit der Kündigung des Pachtvertrages ist schon hart an der Grenze (wenn nicht sogar darüber) an der Nötigung. Es gibt keinen mir bekannten Rechtsgrund, weshalb ihr die Reparatur bezahlen solltet.
Anders würde die Sache nur dann aussehen, wenn ihr in eurem Verein eine entsprechende Satzung hättet oder dies in einem Vertrag zwischen Gartenverein und euch so geregelt wäre.
Ja, ich fürchte hier greift § 11 des Pachtvertrages. Von wem die mutwillige Sachbeschädigung ausgeht, ist hierbei nicht relevant, sondern nur, wer für den Schaden aufzukommen hat.
Man könnte hier natürlich streiten, wer Pächter des Stromkastens ist. Aber in dem Fall würde ich dann doch den Gang zum Rechtsanwalt antreten.
Hallo,
vermutlich gehören die Stromkästen dem Verein, und nicht den Pächtern.
Oder hat jeder Pächter seinen eigenen Stromkasten mitgebracht ?.
Somit muß der Verein für die Rep. aufkommen, außer es ist in den Verträgen anders geregelt.
Gruß
ich bin kein Jurist, aber meiner Logik nach muss der Gartenverein selbst aufkommen.
In der Satzung steht
( § 10 Jeder Pächter ist verpflichtet die Schäden zu ersetzen, die durch ihn, seine Angehörigen oder seine Gäste verursacht worden sind.)
( § 11 Mutwillige Sachbeschädigungen gehen zu Kosten des Pächters. )
aber im § 11 steht nicht durch wen die mutwillige Sachbeschädigung verursacht wurde.
Kann es sein das doch die Pächter für den Schaden aufkommen müssen???