Wer steht über einem Richter?

8 Antworten

Genaugenommen: Niemand. Denn laut Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG sowie § 26 Abs. 1 DRiG herrscht in Deutschland die richterliche Unabhängigkeit.

Er kann allerdings belangt werden, wenn er vorsätzlich das Recht falsch anwendet. Das nennt sich dann Rechtsbeugung.

Danke für die wirklich hilfreiche Antwort. Du hast mir wirklich geholfen. Vielen Dank.

Ja. Soweit so gut. Und: Wer steht denn NUN über ihn ?

So ein Unsinn Ein Richter kann und wird nicht belangt werden. Ein Richter kann nur wegen Rechtsbeugug belangt werden, wenn er dies mit Vorsatz getan hat, Solange er jedoch leugnet und den Vorsatz bestreitet, wird sein Verbrechen als "minderschwere Tat eines Richters" eingestuft, die nicht mehr verfolgt werden müsse.

Dadurch, dass Du die nächste ungenau definierte Frage stellst, bekommst Du auch keine besseren Antworten. Wenn Du mit einem Urteil nicht zufrieden bist, dann musst Du die möglichen Rechtsmittel ausschöpfen. Berufung oder Revision - wenn das zugelassen ist. Da hilft wohl nur ein Anwalt.

Wurde danach gefragt ? Nein.

Offensichtlich ist Dir unbekannt, dass es viele Urteile gibt, in denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass weitere Rechtsmittel nicht zugelassen sind. Berufung oder Revision war gestern. Um die Justiz vor angeblicher Überarbeitung zu schützen, sind Berufungen und Revisionen nur noch bei einem Streitwert von über 20.000 Euro möglich.

Das Gericht ist eine Behoerde wie jede andere auch. Es gibt angestellte Schreibkraefte, es gibt Sachbearbeiter (nicht alles geschieht in Verhandlungen) es gibt auch Richter. Am Gericht gibt es auch den Leiter des Gerichtes, Abteilungsleiter ... bei groesseren Gerichten findet man Gerichtspraesidenten... Letztendlich geht die Hierarchie so nach oben bis ins Justizministerium. Die Vorgesetzten sind von der Verwaltung her vorgesetzt, sie koennen aber in Entscheidungen des Richters nicht reinreden. In diesem Punkt ist jeder Richter frei in seiner Entscheidung. Es kann von anderer Seite mit anderen Richtern nur ueberprueft werden, ob eine Entscheidung rechtlich korrekt war.

Schön für den Kommentar, wonach keiner gefragt hatte. Es beantwortet aber immer noch nicht die Frage. Jeder Richter hat einen "Vorgesetzten" und er kann eben nicht Schalten und Walten wie er will. Er hat sich genauso an das Gesetz zu halten, wie wir. Begeht er Rechtsbeugung, ist auch er zu belangen und haftbar. Schicke Deine Beschwerde an den BGH, die schicken es dann schon an die richtige Stelle. Nächsthöhere Instanz ist immer das Gericht, was über dem Gericht steht, was der böse Richter inne hat.

@Novosibirsk

Stimmt ! Recht haben und recht kriegen ...

@Widerhaken

Daumen hoch, klappt ned ! grrr

die verfassung... der staat der die verfassung, gesetze gemacht hat und das auch nicht immer

Deutschland hat keine Verfassung. Und es gibt auch keine gültigen Richter in DT, weil die gesetzliche Grundlage dafür fehlt ... Aber das nur nebenbei ...

Das Gesetz,