Wer kommt in geschlossene Heime?
Mir wurde schonmal angedroht wenn ich nicht spure, dass ich in eine geschlossene Einrichtung komme, und zwar für längere Zeit, vielleicht Lebenslänglich. Aber wann können die diese Drohung wirklich umsetzen? Und muss ich Angst vor den Behörden haben wenn sie mir damit drohen wenn ich nicht spure? Oder ist das reines Machtgetue von denen?
5 Antworten
lebenslänglich kommt da niemand rein.
Voraussetzung ist immer, das ein Richter die Unterbringung anordnet. Dies muss regelmäßig geprüft werden.
Minderjährige kommen dort hin, wenn sie z.B. ständig weglaufen. Trotz vieler Maßnahmen die Schule vermeiden, sich selbst gefährden durch z.B. Suizidversuche oder gefährliches Verhalten. Bevor man in eine Geschlossene Einrichtung kommt werden aber viele viele andere Maßnahmen ausprobiert.
Erwachsene kommen dort hin wenn sie für sich selbst oder Andere eine Gefährdung darstellen, die durch andere Mittel nicht abzuwenden ist.
ja, das tut wahrscheinlich jeder, aber dann wird man eben mit Handschellen von der Polizei dort hin begleitet.
Tja, dazu müssten sie mich dann erstmal ausfindig machen. Dann würde ich nicht ohne kampf mich verhaften lassen in so einem fall, weil es egal ist, weil man eh so schnell dort nicht wieder raus kommen würde.
damit gewinnst du ein wenig Zeit, aber über kurz oder lang finden sie alle. Aber warum rufst du jetzt schon den Kampf aus? Gehörst du denn zu einer dieser Gruppen? Wenn nicht solltest du einfach dein Leben leben und die die so was zu dir sagen auslachen.
Weil die schon mit sowas gedroht haben. Die würden mich nicht finden.
nur weil irgendwer damit droht heißt das noch lange nicht das es wahr wird. Also sorge dafür das keinerlei Argumentation vorhanden ist die einen Richter zu so einem Schritt greifen lässt. Das hast du in der Hand.
Das gibt es nicht, da es regelmäßig überprüft wird,ob die Maßnahme noch nötig ist.
Kommt für mich trotzdem einem Todesurteil gleich.
wann können die diese Drohung wirklich umsetzen?
Spätestens bei Eigen- und/oder Fremdgefährdung.
Dafür ist ein Gerichtsbeschluss sowie eine Eigen- oder Fremdgefährdung erforderlich. Laut einer früheren Frage bist Du 21. Wenn man soll berufstätig ist und allen gesetzlichen Pflichten nachkommt und nicht drogenabhängig ist und keine schwerwiegenden psychischen Erkrankungen hat oder Straftaten vollbringt, dann gibt es auch keinen Grund für eine geschlossene Einrichtung.
Ach wenn man nicht im ersten arbeitsmarkt arbeiten kann ,darf man weggesperrt werden?
es kommt auf die Gründe an. Aber nicht, wo man wie und als was arbeitet.
von wem wurde dir gedroht das du in eine gschlossene kommst, weil dunicht spurtest, was bedeutet spurten und warum solllte man dich wenn du nichts tust dich wegsperren?
Was soll das für einen sinn machen?
Ich würde mich trotzdem heftigst dagegen wehren, sodass therapie unmöglich wird. Oder entziehe mich dem.