Wer kommt in geschlossene Heime?

5 Antworten

lebenslänglich kommt da niemand rein.

Voraussetzung ist immer, das ein Richter die Unterbringung anordnet. Dies muss regelmäßig geprüft werden.

Minderjährige kommen dort hin, wenn sie z.B. ständig weglaufen. Trotz vieler Maßnahmen die Schule vermeiden, sich selbst gefährden durch z.B. Suizidversuche oder gefährliches Verhalten. Bevor man in eine Geschlossene Einrichtung kommt werden aber viele viele andere Maßnahmen ausprobiert.

Erwachsene kommen dort hin wenn sie für sich selbst oder Andere eine Gefährdung darstellen, die durch andere Mittel nicht abzuwenden ist.

Dannistesebenso 
Fragesteller
 08.11.2020, 16:56

Ich würde mich trotzdem heftigst dagegen wehren, sodass therapie unmöglich wird. Oder entziehe mich dem.

Sanja2  08.11.2020, 16:57
@Dannistesebenso

ja, das tut wahrscheinlich jeder, aber dann wird man eben mit Handschellen von der Polizei dort hin begleitet.

Dannistesebenso 
Fragesteller
 08.11.2020, 16:58
@Sanja2

Tja, dazu müssten sie mich dann erstmal ausfindig machen. Dann würde ich nicht ohne kampf mich verhaften lassen in so einem fall, weil es egal ist, weil man eh so schnell dort nicht wieder raus kommen würde.

Sanja2  08.11.2020, 17:02
@Dannistesebenso

damit gewinnst du ein wenig Zeit, aber über kurz oder lang finden sie alle. Aber warum rufst du jetzt schon den Kampf aus? Gehörst du denn zu einer dieser Gruppen? Wenn nicht solltest du einfach dein Leben leben und die die so was zu dir sagen auslachen.

Dannistesebenso 
Fragesteller
 08.11.2020, 17:03
@Sanja2

Weil die schon mit sowas gedroht haben. Die würden mich nicht finden.

Sanja2  08.11.2020, 19:11
@Dannistesebenso

nur weil irgendwer damit droht heißt das noch lange nicht das es wahr wird. Also sorge dafür das keinerlei Argumentation vorhanden ist die einen Richter zu so einem Schritt greifen lässt. Das hast du in der Hand.

Das gibt es nicht, da es regelmäßig überprüft wird,ob die Maßnahme noch nötig ist.

Dannistesebenso 
Fragesteller
 08.11.2020, 16:52

Kommt für mich trotzdem einem Todesurteil gleich.

wann können die diese Drohung wirklich umsetzen?

Spätestens bei Eigen- und/oder Fremdgefährdung.

Dafür ist ein Gerichtsbeschluss sowie eine Eigen- oder Fremdgefährdung erforderlich. Laut einer früheren Frage bist Du 21. Wenn man soll berufstätig ist und allen gesetzlichen Pflichten nachkommt und nicht drogenabhängig ist und keine schwerwiegenden psychischen Erkrankungen hat oder Straftaten vollbringt, dann gibt es auch keinen Grund für eine geschlossene Einrichtung.

Dannistesebenso 
Fragesteller
 08.11.2020, 16:51

Ach wenn man nicht im ersten arbeitsmarkt arbeiten kann ,darf man weggesperrt werden?

Loewi1  08.11.2020, 16:52
@Dannistesebenso

es kommt auf die Gründe an. Aber nicht, wo man wie und als was arbeitet.

von wem wurde dir gedroht das du in eine gschlossene kommst, weil dunicht spurtest, was bedeutet spurten und warum solllte man dich wenn du nichts tust dich wegsperren?
Was soll das für einen sinn machen?