Wer kommt für die Darlehenskosten bei geplatzten Hauskauf auf?
Unser Hausbesitzer hatte beschlossen sein Haus zu verkaufen und nach einigen hin und her haben wir eine Einigung getroffen für den Hauskauf. Wir mussten ein Darlehen in Höhe von 240 000 € beantragen was dann auch geklappt hatte und es wurde alles was die Bank angeht unterschrieben. Der Notartermin stand auch fest und bei der Beurkundung stellte man fest das noch eine Löschung beantragt werden müsse was laut Notar aber keine Problem darstellte, desweiteren gab es noch ein größeres Problem bei diesem der Verkäufer von seinem Bruder und seiner Mutter eine Unterschrift benötigt um die beiden aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Der Verkäufer behauptet jetzt tel das sein Bruder und die Mutter alles unterschreiben werden aber den Termin beim Notar nicht eingehalten haben, bisher ist noch nichts passiert und die Bank sitzt uns im Nacken
Wenn der Verkauf jetzt nicht zustande kommt wegen Schuld des Verkäufers wer zahlt die enstehenden Kosten bei der Bank wegen dem geplatzten Darlehens ?
5 Antworten
Da bleibt nur ein Rechtsanwalt, um die Kosten wiederzubekommen.
Zusatz: Es kam bei der Beurkundung zu keiner Unterschrift, da der Notar das ganze dann abgebrochen hatte. Und laut Notar hat auch die Bank einen Fehler gemacht indem sie vorher nicht überprüft hatte ob das Grundbuch sauber ist.
LG Franfine
für die müsst ihr aufkommen, aber das steht alles genau im darlehensvertrag, guckt da mal nach.
Sofern eine Einigung zwischen Dir und dem Verkäufer über den Notarvertrag zustande gekommen ist - es also nicht daran liegt, daß man sich über den Kaufvertrag nicht einigen konnte - ist der Verkäufer schadenersatzpflichtig. Wären die möglichen Schwierigkeiten für Dich vorher bekannt gewesen, hättest Du ja sicherlich noch kien Darlehen beantragt.
Vielleicht solltet Ihr Euch mit den Leuten, die noch im Grundbuch stehen, mal verständigen! Es kann doch gut sein, daß die Rechte haben, die Euer Verkäufer nicht zu deren Zufriedenheit erfüllen will. Dann wäre der Verkäufer ersatzpflichtig. Erst ma keinen RA, sonst sitz Ihr auch noch auf diesen Kosten. Was man selberklären kann, tut es selber
Ich hätte mir zuvor Einblick im Grundbuch verschafft! Und Eigentlich macht ein Notar immer vorher sogar kostenlos ein Beratungsgespräch. Danach holt man sich die KOSTENLOSE Zusage der Bank. Im Falle eines nicht Zustandekommen eines Geschäfts sollte das im Vorvertrag schriftlich geregelt sein. Na ja aus Schaden wird man leider immer erst klüger. Na ja, wir hatten im Ort mal einen Notar, der hatte Naturschutzgebiet an zig Leut als Bauland verkauft....