Wer ist eigentlich für das Fegen vor der Haustür zuständig?

6 Antworten

Schnee räumen, Streuen, Straße fegen usw. ist grundsätzlich Sache des Vermieters. Mieter und Vermieter können aber im Mietvertrag vereinbaren, dass der Gewerbemieter Straßenreinigung und Winterdienst übernimmt (in Süddeutschland wohl so üblich, in Berlin völlig undenkbar). "Im Mietvertrag vereinbaren" kann z.B. heißen, dass im Mietvertrag auf die Hausordnung verwiesen und die Hausordnung dem Mieter mit dem Mietvertrag ausgehändigt wird.

Sehr üblich ist es auch, Straßenreinigung und Winterdienst als Betriebskosten zu vereinbaren oder als Hauswartskosten zu "verstecken". Dann muss der Mieter nur die Kosten tragen, die Arbeiten aber nicht selbst ausführen. Es steht alles im Mietvertrag, ggf. in der Hausordnung.

Als Ladenbesitzer würde ich für meine Kunden allerdings den Weg zum Laden freihalten. (-;

Wer für das Räumen verantwortlich ist, muss bei Neuschnee früh aufstehen. Ab 7:00 (Sonn-/Feiertage ab 8:00) muss der Gehweg frei sein. Schneit es den Tag über weiter, muss bis 20:00 immer wieder geräumt werden. Hat die Strasse keinen Bürgersteig, gilt die Räumpflicht für ein entsprechend breites Stück der Strasse. Bei Glätte muss ausserdem gestreut werden. Mit Streusalz sollte man sparsam umgehen. Besser für die Umwelt sind Granulat oder Sand. In einigen Kommunen ist Salz verboten.

(wdr.de)

Deine Sache,denn du bist als Mieter dafür verantwortlich.Ausser es gibt einen Hausmeister der diese Tätigkeiten übernimmt.

Interessante Antwort. Warum sollte der Mieter dafür verantwortlich sein?

Normalerweise ist dafür der Eigentümer verantwortlich, auch dann, wenn im Mietvertrag steht, dass die Mieter dies übernehmen müssen. Halten sich diese nämlich nicht an die Vereinbarung,muß der Eigentümer bzw. seine Haftpflicht für entstandenen Schaden zahlen.Dies gilt nicht nur, wenn jemand auf Schnee/Glatteis sondern auch auf (nassem)Laub ausrutscht.

Ja. Das eine ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, das andere das Verhältnis des Geschädigten zum Schädiger. Wenn der Mieter laut Vertrag den Winterdienst zu versehen hat, haftet er dem Vermieter auf Schäden. Kommt ein Dritter zu Schaden, haftet der Eigentümer, denn der Dritte hat ja mit den internen Absprachen der Hauseigentümer und -bewohner nichts zu tun.

Der, dem das Haus gehört in erster Linie. Der wird das aber per Hausordnung an seine Mieter übertragen. Dasselbe gilt für's Räumen und Streuen im Winter.