Wer haftet bei abgeschlossener Haustür?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf dieser Seite wird ausführlich auf die Problematik verschlossener Haustüren (Sicherheitsbedürfnis der Bewohner - Brandschutzbestimmungen) eingegangen und unter dem Punkt "Konsequenzen" sind auch die rechtlichen Folgen beschrieben:

http://www.verwalter-kompetenz.de/infoh_bewohner/brandschutz_haustuer.pdf

steffenk 
Fragesteller
 14.05.2008, 09:01

Vielen Dank. :-)

anjanni  14.05.2008, 11:36

Hui - der Artikel hat mich jetzt auch ans Nachdenken gebracht!

steffenk 
Fragesteller
 14.09.2012, 10:43

Hier noch was Aktuelles, was ich gefunden habe:

Die in Rede stehende Frage, ob die Ausgangstüren abgeschlossen werden dürfen, betrifft hingegen nicht die Errichtung, sondern den Betrieb eines gemäß den Brandschutzbestimmungen errichteten Gebäudes. Ein Verbot, die Tür zu verschließen, kann daher allein aus der bauordnungsrechtlichen Generalklausel folgen, nach der Gebäude so zu benutzen sind, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leib und Gesundheit, nicht gefährdet werden. Um den brandschutzrechtlichen Gehalt dieser Bestimmung zu ermitteln, sind die Erfordernisse über die Errichtung der Rettungswege zu berücksichtigen. Das Gebot, dass jedes Gebäude zumindest über einen gut passierbaren ersten Rettungsweg verfügen muss, darf nicht leer laufen. Die Passierbarkeit wird durch eine Tür, die sich von innen nur durch ein besonderes Hilfsmittel (Schlüssel) öffnen lässt, aber erheblich beeinträchtigt. Besondere Gefahren drohen, wenn sich viele Menschen im Gebäude aufhalten. die über keinen Schlüssel verfügen. In Panik zum Ausgang laufende Menschenmassen können dann auch einem Schlüsselinhaber den Weg verstellen. Dem entspricht die in den Bundesländern - entweder aufgrund einer Verordnung oder einer Verwaltungsvorschrift - übliche Regelung, dass in Versammlungs- oder Verkaufsstätten die Türen auf den Fluchtwegen nicht verschlossen sein dürfen. Entsprechende Gefahrenlagen können sich auch in Wohnhäusern etwa bei einer Feier mit vielen Gästen ergeben. Ferner darf man nicht übersehen, dass der Ausbruch eines Feuers oder ein sonstiger Notfall die Bewohner psychisch besonders beansprucht, so dass sie ihren Schlüssel nicht schnell genug finden oder gar in der Wohnung vergessen könnten. Dabei sind ältere Menschen oder Kinder aufgrund ihrer Unerfahrenheit oder Hilflosigkeit besonderen Gefahren ausgesetzt.

Die angeführten Argumente sprechen dafür, dass Haustüren aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht verschlossen werden dürfen (so im Ergebnis auch Franz, in: Simon (hrsg.), Kommentar zur Bay. Bauordnung, 12. Aufl. Stand: Mai 1999, Art. 38 Rdn. 9).

http://www.dittmann-wohnungsverwalter.de/verwalter/index.php/rechtlhilf/721-haustuer-abschliessen-verbietet-der-brandschutz-das-abschliessen-der-haustuer

das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun..haften tut derjenige, der für den Brand verantwortlich ist...

Starbuck  14.05.2008, 08:22

DH!

kommt darauf an um welche türe es sich handelt, ist es die eigene wohnungstüre oder eine türe die für mehrere parteien zugänglich ist...

steffenk 
Fragesteller
 14.05.2008, 08:33

Um die Haustür zur Straße, die alle Mieter benutzen. Die darf laut Gesetz nicht abgeschlossen sein, wenn Sie kein so genanntes Panikschloss hat.

Hier nun also ein Gerichtsurteil zu dem Thema:

http://www.mz-web.de/recht/gerichtsurteil-mehrfamilienhaus--haustuer-darf-nicht-abgeschlossen-werden,21147720,31645860.html

Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner.
Gerichtsurteil: Mehrfamilienhaus: Haustür darf nicht abgeschlossen werden | Recht - Mitteldeutsche Zeitung

Eine verschlossene Haustür behindert den Fluchtweg und kann die Bewohner in Gefahr bringen, wenn sie den Schlüssel nicht gleich zur Hand haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit ist wichtiger als das Sicherheitsbedürfnis der Bewohner.
Gerichtsurteil: Mehrfamilienhaus: Haustür darf nicht abgeschlossen werden | Recht - Mitteldeutsche Zeitung

Es haftet der Verursacher. Ich würde die Tür einfach nicht abschließen. Wenn der Verwalter das Abends selber macht weißt Du auch wer der Verursacher ist.