wer darf das jugendamt vertreten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Angestellter im öffentlichen Dienst hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Beamter.

Es gibt keine Beamten-Vollmacht!

Wenn der Mitarbeiter vom Jugendamt kommt, dann wurde er auch von diesem damit beauftragt sich mit Deinem Fall auseinander zu setzen und damit auch Folgeschritte einzuleiten, egal ob er im öffentl.Dienst oder als Beamter eingestellt wurde.

er hat verloren - nur würde ich gerne wissen, wieso ich ihn nicht haftbar für schadensersatz und gerichtskosten machen kann.

@Sonie1969

Weil weder der Beamte noch der Angestellte im Öffentlichen Dienst als Privatperson handelt, darum kannst du beide nicht haftbar für Gerichtskosten etc. machen.

Ja, selbstverständlich.

Genau dafür ist so eine Mitarbeiter ja nun angestellt.

Was soll eine "Beamten-Vollmacht" sein?

Im Öffentichen Dienst wird heute fast niemand mehr Beamter. Fast alle sind Angestellte. Bezüglich der Befugnisse macht es keinerlei Unterschied, ob jemand Beamter oder Angestellter ist.

danke für die antwort.

wofür haben wir dann noch das VwVfG? wenn es auf keine Behörde mehr angewendet werden kann?

@Sonie1969

Vielleicht weiß ich zu wenig - aber was hat das VwVfG mit Beamtentum zu tun?

Stimmt so auch nicht. Ich bin zB Beamter im höheren Dienst.

@grubenschmalz

Was stimmt nicht und wie stimmt es?

@grubenschmalz

du bist kein Beamter sondern ein Angestellter der Privat Haftbar ist

Der Beamtenstatus wurde am 8 mai 1945 aufgehoben

Polizei keine Beamten angestellte der Firma Polizei haften auch privat.

Richter haften privat da es keine Staatlichen Richter nach $$ 101 gibt und somit alle Urteile null und nichtig sind.

Die sogenannte BRD ist kein Staat sondern eine Firma

Natürlich. Sehe da kein Problem drin.