wer darf das jugendamt vertreten?
der mitarbeiter des jugendamtes hat mit uns eine schwerere Diskussion wegen Umgang mit den Kindern angefangen und zuletzt ein Verfahren § 1666 eingereicht. In weiteren Dialogen kam heraus, dass der Mitarbeiter kein Beamter ist, sondern nur angestellt. Darf ein angestellter ohne Beamten-Vollmacht Anträge für eine Behörde stellen?
5 Antworten
Ein Angestellter im öffentlichen Dienst hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Beamter.
Es gibt keine Beamten-Vollmacht!
Wenn der Mitarbeiter vom Jugendamt kommt, dann wurde er auch von diesem damit beauftragt sich mit Deinem Fall auseinander zu setzen und damit auch Folgeschritte einzuleiten, egal ob er im öffentl.Dienst oder als Beamter eingestellt wurde.
Weil weder der Beamte noch der Angestellte im Öffentlichen Dienst als Privatperson handelt, darum kannst du beide nicht haftbar für Gerichtskosten etc. machen.
Ja, selbstverständlich.
Genau dafür ist so eine Mitarbeiter ja nun angestellt.
Was soll eine "Beamten-Vollmacht" sein?
Im Öffentichen Dienst wird heute fast niemand mehr Beamter. Fast alle sind Angestellte. Bezüglich der Befugnisse macht es keinerlei Unterschied, ob jemand Beamter oder Angestellter ist.
danke für die antwort.
wofür haben wir dann noch das VwVfG? wenn es auf keine Behörde mehr angewendet werden kann?
Vielleicht weiß ich zu wenig - aber was hat das VwVfG mit Beamtentum zu tun?
Stimmt so auch nicht. Ich bin zB Beamter im höheren Dienst.
Was stimmt nicht und wie stimmt es?
du bist kein Beamter sondern ein Angestellter der Privat Haftbar ist
Der Beamtenstatus wurde am 8 mai 1945 aufgehoben
Polizei keine Beamten angestellte der Firma Polizei haften auch privat.
Richter haften privat da es keine Staatlichen Richter nach $$ 101 gibt und somit alle Urteile null und nichtig sind.
Die sogenannte BRD ist kein Staat sondern eine Firma
Natürlich. Sehe da kein Problem drin.
er hat verloren - nur würde ich gerne wissen, wieso ich ihn nicht haftbar für schadensersatz und gerichtskosten machen kann.