Wer bekommt die schuld bei dem unfall?

11 Antworten

Da wird er ganz sicher eine Teilschuld bekommen, möglicherweise sogar die volle Schuld.


§ 4 StVO Abstand

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.


Nicht immer hat der Auffahrende Schuld.

Wenn der Vordermann stark und ohne Grund bremst kann der Hintermann ja nichts dafür. Dein Freund hat zwar nicht absichtlich gebremst, das Abwürgen des Motors hat aber die gleiche Wirkung und der Nachfolgende musste nicht damit rechnen. Somit ist Dein Freund hier der Unfallverursacher und wird auch die Hauptschuld tragen. Eine Teilschuld des Auffahrenden ergibt sich dann wenn dieser zu schnell und zu dicht los- bzw. hinter her gefahren ist.

TinaWeber 
Beitragsersteller
 08.08.2012, 18:20

Er hat ja nicht mal ansatzweise gebremst. Wie da schon steht, muss der hintermann so viel abstand halten, dass er rechtzeitig bremsen kann.

Crack  08.08.2012, 18:29
@TinaWeber

Das Abwürgen des Motors wirkt aber wie eine Vollbremsung. Und bei der Beurteilung der Unfallursache kommt es nicht darauf an wodurch das Auto plötzlich und für Nachfolgende nicht vorhersehbar zum Stehen kam.

Natürlich kommt es imer darauf an wie das Ganze abgelaufen ist. Wenn man einen Motor abwürgt dann passiert das ja eigentlich ohne das sich das Fahrzeug merklich bewegt, allenfalls sind das 2-3 Meter.

Wie weit seid Ihr gekommen? War Polizei vor Ort? Was hat die gesagt?

Bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Aber für das Abwürgen dürfte er keine Teilschuld bekommen.

Der Hintermann ist dann wohl auch etws dicht aufgefahren.

Der hinten drauf fährt ist Schuld .er muss damit rechnen das der Vordere auch Notbremsen kann

DasTim  08.08.2012, 19:00

Falsch!

Da es ja immer wieder passiert (auch Fahrern die schon länger den Führerschein haben) dass man beim Anfahren den Motor abwürgt ist meines Erachtens beim Anfahren damit zu rechnen dass dies dem Vordermann passieren könnte. Wie es auch Lili gegangen ist sehe ich in diesem Fall die Schuldfrage verteilt. Leider sieht zwischenzeitlich die Praxis so aus dass Versicherungen gerne eine Teilschuld anerkennen um hochstufen zu können und einen höheren Beitrag verlangen zu können. Den Verlust an Schadenersatz scheinen die sich gegenseitig zu verrechnen (irgendwann sparen sie, weil von einer anderen Versicherung Teilschuld anerkannt wird und sie weniger begleichen müssen).

Hallo TinaWeber,

die gleiche Situation hatte ich vor einigen Jahren mit meinem Winterauto. Leider war ich Diejenige, die draufgefahren ist:-) Die zwei Mädels vor mir, also 2 Autos, und die Beiden kannten sich. Davon hat die Erste den Wagen abgewürgt, die dahinter hat es mitbekommen. Ich leider nicht und bin ihr voll hintenreingebrettert. Ich habe dann die Polizei gerufen, auch aus dem Grund wegen Zeugen und weil sie zugegeben hatte, dass sie den Wagen öfters abwürgt. Bei einem kleinen Schaden soll man ja nicht direkt die Polizei rufen, aber mein Polo war arg kaputt vorne und an ihrem Auto war äußerlich nichts zu sehen. Ich war felsenfest der Überzeugung, dass sie zumindest eine Mitschuld bekommen, weil sie abgewürgt haben. Aber leider hat mich der Polizist dann aufgeklärt, dass ich soviel Abstand hätte halten müssen, um jederzeit anhalten zu können. Ich musste dann auch direkt etwas bezahlen bei der Polizei. Meine Versicherung hat den Schaden des Mädels bezahlt und meine Kosten durfte ich selber tragen.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

LG Lilli