wenn man in seiner arbeit im 24 stunden schichtsystem arbeitet (z.b: Feuerwehr oder Rettungsdienst)
Hallo,
wenn man in seiner arbeit im 24 stunden schichtsystem arbeitet (z.b: Feuerwehr oder Rettungsdienst) muss man nicht vom Gesetzgeber her nach so einer schicht auch wieder mindestens 24stunden frei bekommen???
Wenn weniger, dan wieviele stunden?
Habe im net leider nichts gefunden.
Mfg
5 Antworten
Nein, Sie müssen deshalb nicht wieder mindestens 24 Stunden frei bekommen.
Der Gesetzgeber sagt dazu im Arbeitszeitgesetz folgendes:
Gemäß §7 kann die Arbeitszeit über 10 Stunden verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.
Wird die Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/7.html
Näheres zum Arbeitszeitmodell regeln die einschlägigen Tarifverträge.
Peter Kleinsorge
Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeit oder Tarifvertrag. Den Tarifvertrag könntest du im Netz finden.
TVöD, hier kannst du unter "Bundesländer" oder "Organisationen" weitersuchen: http://www.rettungsdienst.de/
Hallo, die Länge der Arbeitszeit hat nichts mit der Ruhezeit zwischen zwei Diensten zu tun. Nach einer 24h-Schicht muss man mindestens 11h frei haben.
(Die Ruhezeitdauer kann z.B. bei der Feuerwehr in einem Monat auf 10h verkürzt werden, jedoch muss dann in einem anderem Monat die Ruhezeit auf 12h verlängert werden. Das steht im Arbeitszeitgesetz §5 - Ruhezeit.)
Wenn man im 24h Schichtmodell arbeitet darf man im Jahresdurchschnitt maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche haben.
Wie oben geschrieben und um deine Frage direkt zu beantworten, 11h - muss die Ruhezeit betragen.
48h frei..meisten,aber immer min. 24h.
Was sagt denn der Arbeitsvertrag.
Danke für die schnelle hilfe...also mein arbeitgeber, sagt mir 24 std arbeiten danach reichen 12 stunden als frei aus laut gesetz, irgendwie kann ich das nicht glauben, deshalb würde ich seh gern dazu das lesen was der gesetzgeber dazu sagt.
Hier habe ich was gefunden: http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2010/09/01/verlaengerte-arbeitszeit-von-feuerwehrleuten.php