wenn ich untermieter bin bezahlt jobcenter die hälfte der miete?
Hallo alle zusammen, ich hab nen dickes problem !
ich (21,seit 1 m0nat arbeitssuchend) und mein freund (24, in ausbildung) wollen umziehen nach berlin, momentan wohnen wir in ebw. in einer 1 raum wohnung(miete ca. 230 wm), ich bin am 5.7.10 bei ihm mit eingezogen nachdem ich meine ausbildung als verkäuferin erfolgreich abgeschlossen habe. nun suchen wir eine größere wohnung, haben auch schon eine in sicht in hohenschönhausen 2 raum whg. (ca,. 420 wm) bei der howoge. ich habe vor 2 tagen meinen antrag auf umzug abgegeben und dieser wird mir auch bewilligt wurde mir gesagt, wir stehen beide in der schufa, er ist bereits schon in insolvenz (in der wohlverhaltensphase, ich möchte dieses Jahr noch in inso.gehen).
Nun ist das problem nur er kann der Hauptmieter werden bei der howoge, ich falle komplett weg kann aber als untermieter dort einziehen.
nun war ich schon ein paar mal bei dem berliner jobcenter in lichtenberg, ich brauchte eine angemessenheitsbestätigung, die habe ich nicht bekommen da ein personen spezifisches expose fehlte. diese habe ich mir dann nach ein paar wochen besorgt bin wieder hin und dan wurde mir gesagt, das sie das nicht mchen können da ich kei n hauptmieter bin. bezahlt mir dann das neue amt nicht die hälfte der miete? und ein darlehen bekomm ich wohl auch nicht (kaution 1000€)
weiß jemand wat ich da jetz machen kann? wegen dem amt?
LG
6 Antworten
also eine kaution ist mittlerweile völlig überflüssig, denn die r+v versicherungen bieten eine kautionsversicherung an, ostet bei der miete ca 40euro im jahr, in diesem falle müsste dein freund dir einen rechtsgültigen mietvertrag ausstellen, vordrucke hierfür bekommst in jedem schreibwarenladen.
nein du bekommst als untermieter kein darlehen, deshalb ja diese versicherung.du machst damit ja keine neuen schulden, und das amt bezahlt das an miete was in dem untermietvertrag der dir von deinem freund ausgestellt wurde, aber nicht mehr als die hälfte da ihr trotz allem als eheähnliche gemeinschaft geltet
wie heißt diese Versicherung genau? oder nennt sich das direkt darlehen?
das ist kein darlehen man zahlt einmal im jahr den beitrag und die kommen dann bei evt schäden etc im umzugsfall auf. einfach bei der volksbank nach der r+v kautionsversicherung fragen
Hmm bringt jetz meiner meinung nach nix. ich brauch ja die 1000€ in naher zukunft. oder ich versteh es falsch
ja du verstehst es falsch, diese versicherung ersetzt die kaution. du bekommst eine police von der versicherung und die übernimmt somit die haftung, das ist absolut rechtskräftig und muss von jedem vermieter akzeptiert werden, es sei den man muss genossenschaftsanteile kaufen, (muss man bei manchen wohnungsvereien, genossenschaften) du zahlst also 40euro im jahr und die versicherung haftet für 1000euro
ich habe die r+v angeschrieben und erwarte die tAGE eine antwort mal sehen was die dort sagen. danke schonma für den rat;)
@katsix
Du übersiehst hier, dass der VM solche Versicherungen nicht annehmen muss.
Vor allem, die Versicherungsnehmer sind gegen Insolvenz des Versicherers nicht abgesichert.
wir waren damit beim anwalt, weil umser vermietern das auch nicht wollte, aber laut aussage unseres und auch dem anwalt des vm muss er das annehmen.
hM ALSO isses doch keine 100&ige sache..... kann ich mir auch schwer vorstellen wegen insolvenz /schulden .-.
das eigentliche problem ist doch eigentlich,dass das neu ist noch keiner kennt und man sich darüber informieren muss.
ich bekomme von dort keine antwort. ich finde die vorgegehens weise jetz auch nich unbedingt von vortei. irgendein hacken gibs da ja immer. nun ja bin gespannt ob da jemals eine antwort kommt
geh zur nächsten R+V Bank Da kann man sich auch über diese Versicherung informieren ... Ist auch interessant bei einen Umzug .. der Ex-Vermieter blockiert legal die Auszahlung der Kaution bis 6 Monate --, und man bräuchte DRINGEND das Geld für die neue Wohnung .. frag halt mal , kostet ja nix --
also ich beantworte mweine frAGE ma eben selbst. für andere die evtl mal son problem haben. wenn ihr die umzugsgenehmigung habt vom alten jobcenter könnt ihr zum neuen jobcenter euch dort anmelden. alg1 und alg2 neu beantragen dann wird das untermietverhältniss geprüft (was an gottseidank angemessen ist bei uns)also nie mehr also man darf..sonst droht ablehnung. und dann kann man ein formolsen antrag auf ein Darlehen stellen. Hmm das mit dem ummelden is jetz noch sone frage.kANN mich da ja nicht anmelden wenn ich noch die alte adresse aufn perso hab. naja mal sehen ..
Ein Untermietvertrag ist genau so zu akzeptieren, wie ein Mietvertrag. Die Miete wird entsprechend der Wohnraumaufteilung bezahlt. Ihr müsst aber damit rechnen, dass der Außendienst kontrolliert, wie ihr die Wohnung "aufgeteilt" habt. Ansonsten wird wohl eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt.
wir sind ja schon eine bedarfsgemeinschaft das wissen die ämter auch. bloß das nur ich leistungen beantragt habe und er bekommt ja bafög- das jobcenter in lichtenberg möchte mir nix geben das ich untermieter dort werden kann (brauch das ja zur vorlage für die wohnungsgesellschaft bevor ich das nicht bekomme können wir keine mietvertrAG unterschreiben bzw mein freund.genau so wie ich ein darlehen brauche wegen der kaution.
Also sagt mir mal bitte, wie kann man mit 21 und 24 schon vollkommen Pleite sein?
es is eben vieles falsch gelaufen..man wollten vieles haben mit 18. handyverträge die alte leiher...dann kommen noch die zinsen dazu und schwupps...hat man nen berg schulden, ich bezahl auch manche sachen ab. aber das ist soviel das ich damit niemald allein fertig werrde
Der Untermietvertrag ist wie ein Hauptmietvertrag bei der ARGE zu behandeln.
Allerdings sind hier nicht die hälftigen Kosten zu erwarten.
Wobei ihr durchaus mal nachdenken solltet, ob ihr in einer Bedarfsgemeinschaft wohnend hier nicht ohnehin keinen Anspruch habt und die ARGE das Geld, wenn dies bekannt wird, zurück fordern wird und zudem eine Anzeige erfolgen könnte.
Gerade der Hinweis auf die Kaution lässt hier -leider - auch erahnen, dass ein Weg beschritten wird, den man im weiteren Sinne als wenig legal ansehen kann.
Du kannst doch nicht erwarten, dass die vermutlich vollständige Kaution von dem Amt zu tragen ist, wenn eine andere Person sich nicht beteiligt.
wieso ich zahle es ja zurück wen ich ein darlehen bekomme. eine anzeige??? ich frag mich wie du jetz auch sowas kommst!? haben ja jet z kein verbrechen geplant oder so.
wieso kein anspruch haben? ich habe anspruch ! er nicht aber ich.
ich wollt ja jetzt keine versicherung abschließen. wollten ein darlehen vom amt und das dann dort zurückzahlen. mein freund darf keine neuen schulden machen wie gesagt er ist in der wohlverhaltensphase. ich bin arbeitssuchend, mir müsste a ) die hälfte der miete gezahlt werden und b) ein darlehen bekommen.