wenn ich kündige und der letzte arbeitstag der 14.6. wäre schreibe ich dann ..ich kündige zum 14.6. oder zum 15.6.?
1 Antwort
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Kündigung, Arbeitsrecht
Man kündigt immer zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.
Wenn Du eine Kündigungsfrist zum 15. oder Ende eines Monats hast, kündigst Du zum 15. Juni.
Ob das dann der letzte Arbeitstag ist, ist etwas anderes. Falls Du noch Urlaub und/oder Überstunden hast und den als Freizeitausgleich nehmen kannst, ist Dein letzter Arbeitstag entsprechend früher, Du bist aber bis zum 15. MA des Betriebs
Hexle2
24.03.2021, 13:53
@Otilie1
Danke fürs Sternchen
Otilie1
24.03.2021, 13:54
Fragesteller
@Hexle2
.gerne. hier liest man so viele doofe antworten, darum gibt´s für gute antworten ein sternchen
Hexle2
24.03.2021, 13:55
@Otilie1
hier liest man so viele doofe antworten,
Da stimme ich Dir zu. Es gibt allerdings leider auch sehr viele doofe Fragen. Die beantworte ich aber i.d.R. nicht ;-))
es geht um einen aufhebungsvertrag - also letzer arbeitstag wäre der 14. 6.dann schreibe ich . wird einvernehmlich zum 15. 6. gekündigt - nur das wir alles richtig machen , mein chef und ich !!#