Wenn ich einen Auftragskiller dafür bezahle jemanden umzubringen, bin ich dann auch schuldig?

9 Antworten

Auftragskiller: Anstiftung zum Mord - § 26 StGB

Leiche: Totenruhe et al - § 169 StGB

Ja, auch dann wenn die Tötung aus bestimmten Gründen nicht vorgenommen wurde.

Kommt es zur auftragsgemässen Tötung, bekommst Du dieselbe Strafe wie der Täter.

Ja weil du ja jdm.beauftragt hast und das dann eine Art Anstiftung ist, vergraben kannst du sie tioretisch überall ungewisser weise schon da du ja entweder jdm. umgebracht hast oder jdm.hilfst und jdm.bei einer Straftat zu helfen ist auch eine Straftat und sowas zu ignorieren,wenn man ne leiche sieht ist auch ne Straftat,sowas muss gemeldet werden .

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, natürlich! Anstiftung zum Mord, usw.